Bundesrat: Fernmeldegesetz bleibt unverändert
Der Bundesrat hat heute seinen Bericht zur Entwicklung des Schweizer Telekom-Marktes veröffentlicht. Nach der Analyse ist ein Änderung des Fernmeldegesetzes unnötig.
Die Schweiz ist grundsätzlich gut mit Telekommunikationsdienstleistungen versorgt. Zu diesem Schluss gelangt der Bundesrat in seiner Analyse Fernmeldemarktes. Auch die Swisscom teilt die Auffassung des Bundesrats, dass derzeit eine Revision des im Jahr 2007 in Kraft getretene Fernmeldegesetzes unnötig ist und die für die Investitionen unabdingbare Rechtssicherheit gefährden würde. "Dieses Risiko wiegt aus Sicht des Bundesrates schwerer als die im Bericht aufgezeigten Unzulänglichkeiten", heisst in der Medienmitteilung.
In dem 219-seitigen Bericht listet der Bundesrat einige Entwicklungen auf, die er als "weniger befriedigend" bezeichnet: beispielsweise die hohen Gebühren für Mobilfunk und Festnetz-Breitband und den lückenhaften Konsumentenschutz. Dennoch sei ein Überarbeitung des Fernmeldegesetzes nach nur drei Jahren nicht nötig.
Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen will es jedoch nicht hinnehmen, dass der Bundesrat das Fernmeldegesetz nicht revidieren will. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt werden, müsse das Gesetz überarbeitet werden.
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