Bundesrat will Cybercrime-Abkommen beitreten und Hacking-Gesetz verschärfen
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Ratifikation der Europaratskonvention über Cyberkriminalität verabschiedet. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers oder das Eindringen in ein geschütztes Computersystem unter Strafe zu stellen. Ebenso verpflichten sich die Vertragsstaaten, Kinderpornografie sowie die Verletzung von Urheberrechte im Internet zu bestrafen. Auch regelt die Konvention die Erhebung von Beweisen in Form von elektronischen Daten und deren Sicherung.
Gemäss Bundesrat erfüllt das schweizerische Strafrecht die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Eine Anpassung ist lediglich beim Straftatbestand des unbefugten Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage („Hacking") erforderlich: Künftig sollen bereits das Zugänglichmachen und das Inverkehrbringen von Passwörtern, Programmen und anderen Daten unter Strafe gestellt werden, wenn der Betreffende weiss oder annehmen muss, dass diese für das illegale Eindringen in ein geschütztes Computersystem verwendet werden sollen.
Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit erfordert die Umsetzung der Konvention eine Anpassung des Rechtshilfegesetzes. Damit wird der schweizerischen Rechtshilfebehörde angesichts der Kurzlebigkeit von elektronischen Daten die Kompetenz eingeräumt, in bestimmten Fällen Verkehrsdaten bereits vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens zu Ermittlungszwecken an die ersuchende Behörde zu übermitteln.
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