Bundesrat will mehr Klarheit im Bereich Tauschbörsennutzung
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bis Anfang 2006 einen Entwurf zum revidierten Urheberrechtsgesetz auszuarbeiten. Darin soll der Schutz von Werken der Literatur und Kunst sowie von damit verbundenen Leistungen der Digitaltechnologie angepasst werden. Dabei soll der Download von Musik und Filmen ab illegalen Quellen in Tauschbörsen endlich klar geregelt werden. Nach geltendem Recht ist der Download zum persönlichen Gebrauch eine Privatkopie und damit zulässig. Unzulässig ist es hingegen Inhalte, deren Urheberrecht man nicht hält, anderen Tauschbörsenbenutzern zur Verfügung zu stellen. Das soll laut Bundesrat auch in Zukunft so bleiben und durch Klarstellung hervorgehoben werden.
Die Regelung, wonach die für Privatkopien geschuldete Vergütung nicht nur über einen Zuschlag auf die Leerträger, beispielsweise CD/DVD-RW, sondern auch auf die Aufnahmegeräte abgegolten werden kann, ist hingegen auf breiten Widerstand gestossen. Es wird befürchtet, dass die Gerätevergütung zu einer Mehrbelastung der Konsumenten und nicht zu einer Vereinfachung der Abgeltung der Fotokopierentschädigung im betrieblichen Bereich führen wird. Auf die Geräteabgabe soll deshalb verzichtet werden. Auch soll vermieden werden, dass Leerträgervergütungen bei elektronischen Geschäftsmodellen zu Doppelbelastungen der Konsumenten führen.
Zudem entschied der Bundesrat, dass Revisionsbegehren, die weder die Umsetzung der Internetabkommen noch die darauf bezogene EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft betreffen, bei der Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage nicht berücksichtigt werden sollen.
Die Regelung, wonach die für Privatkopien geschuldete Vergütung nicht nur über einen Zuschlag auf die Leerträger, beispielsweise CD/DVD-RW, sondern auch auf die Aufnahmegeräte abgegolten werden kann, ist hingegen auf breiten Widerstand gestossen. Es wird befürchtet, dass die Gerätevergütung zu einer Mehrbelastung der Konsumenten und nicht zu einer Vereinfachung der Abgeltung der Fotokopierentschädigung im betrieblichen Bereich führen wird. Auf die Geräteabgabe soll deshalb verzichtet werden. Auch soll vermieden werden, dass Leerträgervergütungen bei elektronischen Geschäftsmodellen zu Doppelbelastungen der Konsumenten führen.
Zudem entschied der Bundesrat, dass Revisionsbegehren, die weder die Umsetzung der Internetabkommen noch die darauf bezogene EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft betreffen, bei der Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage nicht berücksichtigt werden sollen.
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