Bundesrat will mit Gesetzesänderung gegen digitale Piraterie vorgehen
Der Bundesrat will die Werke der Kunst und der Literatur besser gegen digitale Piraterie schützen und hat am Freitag dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt. Das geltende Urheberrecht ist von 1992 und ist damit noch nicht auf Online-Technologien ausgerichtet.
Die neue Vorlage will vor allem verbieten, dass technische Massnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten oder Kopiersperren auf CDs und DVDs umgangen werden. Auch die Herstellung und der Vertrieb von Umgehungssoftware oder das Anbieten von Dienstleistungen zur Umgehung von Schutzvorrichtungen sollen verboten werden. Damit mit dem Verbot nicht auch legale Werkverwendungen betroffen sind, soll eine Fachstelle mit den betroffenen Kreisen zusammenarbeiten.
Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll weiterhin uneingeschränkt bleiben – dem Konsumenten wird nicht zugemutet, zwischen legalen und illegalen Angeboten unterscheiden zu müssen. Wer den Zugang zu eigenen Dateien ermöglicht, sei bereits nach geltendem Recht strafbar, daran soll sich nichts ändern. Die Vorlage sieht auch vor, dass ISPs nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften.
Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, soll auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt werden, so dass diese alle die Möglichkeit haben, jemanden zu belangen, der die Inhalte zum Download frei gibt.
Neben der Gesetztesteilrevision sollen zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte ratifiziert werden. Gemäss Bundesrat soll sich die Schweiz damit an der internationalen Harmonisierung des Urheberrechts beteiligen und ihr Urheberrecht dem Schutz-Niveau der 127 Mitgliedstaaten der WIPO anpassen.
Die neue Vorlage will vor allem verbieten, dass technische Massnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten oder Kopiersperren auf CDs und DVDs umgangen werden. Auch die Herstellung und der Vertrieb von Umgehungssoftware oder das Anbieten von Dienstleistungen zur Umgehung von Schutzvorrichtungen sollen verboten werden. Damit mit dem Verbot nicht auch legale Werkverwendungen betroffen sind, soll eine Fachstelle mit den betroffenen Kreisen zusammenarbeiten.
Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll weiterhin uneingeschränkt bleiben – dem Konsumenten wird nicht zugemutet, zwischen legalen und illegalen Angeboten unterscheiden zu müssen. Wer den Zugang zu eigenen Dateien ermöglicht, sei bereits nach geltendem Recht strafbar, daran soll sich nichts ändern. Die Vorlage sieht auch vor, dass ISPs nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften.
Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, soll auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt werden, so dass diese alle die Möglichkeit haben, jemanden zu belangen, der die Inhalte zum Download frei gibt.
Neben der Gesetztesteilrevision sollen zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte ratifiziert werden. Gemäss Bundesrat soll sich die Schweiz damit an der internationalen Harmonisierung des Urheberrechts beteiligen und ihr Urheberrecht dem Schutz-Niveau der 127 Mitgliedstaaten der WIPO anpassen.
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