Leistungsschutzrecht für Medien

Update: Parlament will KI-Anbieter in die Pflicht nehmen

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von Dylan Windhaber und dda, rja, jor

Das geplante Leistungsschutzrecht für Medien soll auch Anwendungen künstlicher Intelligenz berücksichtigen. Deshalb hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen. Dieser soll die Auswirkungen von KI auf Suchmaschinen, Plattformen und die Vergütung journalistischer Inhalte prüfen.

(Source: Claudio Schwarz / unsplash.com)
(Source: Claudio Schwarz / unsplash.com)

Update vom 18.06.2026: Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat grünes Licht für die Rückweisung des Leistungsschutzrechts an den Bundesrat gegeben - und zwar ohne Gegenstimmen. Das Parlament ist laut Mitteilung der Ansicht, dass die Vorlage den rasanten Fortschritten von künstlicher Intelligenz Rechnung tragen muss. Die Landesregierung soll deshalb prüfen, welche Auswirkungen KI auf die geplanten Vergütungen für journalistische Inhalte hat.

Die Vorlage sieht vor, dass grosse Onlinedienste wie Google für die Nutzung journalistischer Leistungen zahlen müssen. Nach Ansicht des Parlaments stellt sich inzwischen aber auch die Frage, wie diese Inhalte abgegolten werden sollen, wenn sie zum Training von KI-Modellen verwendet oder von KI-Anwendungen weiterverarbeitet werden. Da die Vorlage ursprünglich für Suchmaschinen konzipiert wurde, soll nun geprüft werden, ob und wie sie auf KI-Anwendungen ausgeweitet werden muss.

Bereits überwiesen hat das Parlament zudem eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ), die verlangt, dass journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte "durch KI-Anbieter umfassend Schutz erfahren". Laut Justizminister Beat Jans wurden die Arbeiten zur Umsetzung dieses Auftrags bereits aufgenommen. 

Jans unterstützte auch die Rückweisung der Vorlage zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten an den Bundesrat. Seit deren Ausarbeitung habe sich die technologische Entwicklung rasant weiterentwickelt, argumentiert er. Mittlerweile würden auch Suchmaschinen zunehmend mit generativer KI betrieben. Die Zusammenführung beider Dossiers dürfte die Einführung des Leistungsschutzrechts für die Medienunternehmen allerdings um rund zwei Jahre verzögern.

 

Update vom 03.03.2026: 

Nationalrat will Leistungsschutzrecht auf KI-Anwendungen ausweiten

Der Bundesrat hat Mitte 2025 eine Gesetzesvorlage vorgelegt, die grosse Techfirmen wie Google verpflichtet, Medienunternehmen für die Nutzung ihrer journalistischen Inhalte zu bezahlen. Mit diesem Leistungsschutzrecht soll die finanzielle Basis der Schweizer Medien gestärkt werden. 

Nun geht der Nationalrat einen Schritt weiter. Er verlangt, dass auch Anwendungen der künstlichen Intelligenz in die Vorlage einbezogen werden. Die grosse Kammer hat das Geschäft an den Bundesrat zurückgewiesen, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Verwaltung soll prüfen, wie KI Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies für das Leistungsschutzrecht hat.

In einem nächsten Schritt muss der Ständerat über die Rückweisung entscheiden.

 

Originalmeldung vom 23.06.2025:

Bundesrat will Tech-Giganten zur Vergütung journalistischer Inhalte verpflichten

Bisher nutzen grosse Tech-Firmen hierzulande journalistische Inhalte und verdienen damit Millionen, ohne die Urheber entschädigen zu müssen. Der Bundesrat hat nun eine Gesetzesvorlage verabschiedet, die ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen einführt, wie es in einer Mitteilung heisst. Grosse Onlinedienste wie Google sollen demnach künftig eine Vergütung zahlen, wenn sie journalistische Inhalte in Form von kurzen Textausschnitten, sogenannten Snippets, anzeigen. Ziel sei es, die Leistungen der Medienhäuser und Medienschaffenden besser zu schützen und finanziell abzugelten.

"Der Bundesrat hat erkannt, dass es auf dem Schweizer Medienplatz endlich ein Fairplay der Tech-Giganten braucht. Und Fairplay heisst in diesem Zusammenhang nichts anderes als Fairpay", sagt Andrea Masüger, Präsident des Verlegerverbandes Schweizer Medien.

Vergütungspflichtig wären bei Annahme der Gesetzesvorlage Plattformen mit einer jährlichen Reichweite von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung. Die Rechte an den Medieninhalten sollen kollektiv über eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, wie es weiter heisst. Journalistinnen und Journalisten würden angemessen an den Einnahmen beteiligt werden. Die Vergütung bemesse sich zudem nicht am generierten Traffic, sondern am Aufwand der journalistischen Leistung.

Laut dem Verband Schweizer Medien belegt eine Studie, begleitet von Ökonomen der ETH und der Universität Zürich, dass allein Google den nationalen Medienunternehmen jährlich rund 154 Millionen Franken zahlen müsste. Neben den Verlegerverbänden erhalte die Vorlage auch Unterstützung von der parteiübergreifenden Allianz "Fairplay - Fairpay", in welcher sich mehrere Branchenverbände der Schweizer Medienlandschaft engagieren.

Die Schweiz orientiert sich laut Mitteilung an bestehenden Modellen in anderen Ländern wie Frankreich. Im Unterschied zur EU würde die Schweizer Lösung aber auf ein Verbotsrecht verzichten, das das Anzeigen von Inhalten verbietet. Demnach dürften Plattformen Inhalte weiterhin anzeigen, wären dafür jedoch vergütungspflichtig. Die Nutzung von künstlicher Intelligenz sei im aktuellen Gesetzesentwurf nicht enthalten und werde separat behandelt.
 

Das könnte Sie auch interessieren: Aufgrund der negativen Auswirkungen von Social Media steht der Bundesrat einem Verbot solcher Plattformen für Kinder und Jugendliche offen gegenüber. Im März hat der Ständerat dem Bundesrat einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt, wie Sie hier nachlesen können. 

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