Update: Nationalrat will Leistungsschutzrecht auf KI-Anwendungen ausweiten
Nicht nur Onlinedienste wie Google sollen Medienunternehmen künftig für journalistische Inhalte bezahlen. Der Nationalrat verlangt, dass auch KI-Anwendungen ins Leistungsschutzrecht einbezogen werden. Deshalb will er die Vorlage zurück an den Bundesrat schicken.
Update vom 03.03.2026: Der Bundesrat hat Mitte 2025 eine Gesetzesvorlage vorgelegt, die grosse Techfirmen wie Google verpflichtet, Medienunternehmen für die Nutzung ihrer journalistischen Inhalte zu bezahlen. Mit diesem Leistungsschutzrecht soll die finanzielle Basis der Schweizer Medien gestärkt werden.
Nun geht der Nationalrat einen Schritt weiter. Er verlangt, dass auch Anwendungen der künstlichen Intelligenz in die Vorlage einbezogen werden. Die grosse Kammer hat das Geschäft an den Bundesrat zurückgewiesen, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Verwaltung soll prüfen, wie KI Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies für das Leistungsschutzrecht hat.
In einem nächsten Schritt muss der Ständerat über die Rückweisung entscheiden.
Originalmeldung vom 23.06.2025:
Bundesrat will Tech-Giganten zur Vergütung journalistischer Inhalte verpflichten
Bisher nutzen grosse Tech-Firmen hierzulande journalistische Inhalte und verdienen damit Millionen, ohne die Urheber entschädigen zu müssen. Der Bundesrat hat nun eine Gesetzesvorlage verabschiedet, die ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen einführt, wie es in einer Mitteilung heisst. Grosse Onlinedienste wie Google sollen demnach künftig eine Vergütung zahlen, wenn sie journalistische Inhalte in Form von kurzen Textausschnitten, sogenannten Snippets, anzeigen. Ziel sei es, die Leistungen der Medienhäuser und Medienschaffenden besser zu schützen und finanziell abzugelten.
"Der Bundesrat hat erkannt, dass es auf dem Schweizer Medienplatz endlich ein Fairplay der Tech-Giganten braucht. Und Fairplay heisst in diesem Zusammenhang nichts anderes als Fairpay", sagt Andrea Masüger, Präsident des Verlegerverbandes Schweizer Medien.
Vergütungspflichtig wären bei Annahme der Gesetzesvorlage Plattformen mit einer jährlichen Reichweite von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung. Die Rechte an den Medieninhalten sollen kollektiv über eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, wie es weiter heisst. Journalistinnen und Journalisten würden angemessen an den Einnahmen beteiligt werden. Die Vergütung bemesse sich zudem nicht am generierten Traffic, sondern am Aufwand der journalistischen Leistung.
Laut dem Verband Schweizer Medien belegt eine Studie, begleitet von Ökonomen der ETH und der Universität Zürich, dass allein Google den nationalen Medienunternehmen jährlich rund 154 Millionen Franken zahlen müsste. Neben den Verlegerverbänden erhalte die Vorlage auch Unterstützung von der parteiübergreifenden Allianz "Fairplay - Fairpay", in welcher sich mehrere Branchenverbände der Schweizer Medienlandschaft engagieren.
Die Schweiz orientiert sich laut Mitteilung an bestehenden Modellen in anderen Ländern wie Frankreich. Im Unterschied zur EU würde die Schweizer Lösung aber auf ein Verbotsrecht verzichten, das das Anzeigen von Inhalten verbietet. Demnach dürften Plattformen Inhalte weiterhin anzeigen, wären dafür jedoch vergütungspflichtig. Die Nutzung von künstlicher Intelligenz sei im aktuellen Gesetzesentwurf nicht enthalten und werde separat behandelt.
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