Button-Gesetz tritt morgen 1. August in Kraft
Das ab 1. August in Deutschland geltende neue Verbraucherschutzgesetz betrifft auch Schweizer Webshops.
Schliessen Schweizer Webshops Verkäufe nach Deutschland nicht ausdrücklich aus, müssen sie sich ab morgen 1. August an das sogenannte Button-Gesetz halten.
Laut dem neuen Verbraucherschutzgesetz im nördlichen Nachbarland müssen Webshops ihre Bestell-Buttons neu eindeutig kennzeichnen. "Bestellen" alleine reicht neu nicht mehr, die Zahlungspflicht muss klar erkennbar sein und etwa als "Zahlungspflichtig bestellen" gekennzeichnet sein.
Die eindeutige Kennzeichnung technisch umzusetzen dürfte kein allzu grosses Problem sein, schreibt E-Commerce-Berater Thomas Lang in seinem Blog. Doch nicht für alle: "Während die Umbenennung in Onlineshops noch relativ einfach vonstatten geht, dürfte dies Betreibern von mobilen Shopping-Anwendungen bereits etwas mehr Kopfzerbrechen bereiten."
Cyberkriminelle setzen auf gekaufte Insider
Mit Daten und Digitalisierung gegen Diabetes
Update: Anthropic sucht Ingenieure für eigene Chips
Einladung zum Webinar: Wie E-ID und KI-Agenten das cIAM herausfordern
OpenAI verschärft Sicherheitsanforderungen für neues KI-Modell
"Time"-Magazin zeigt KI-Bots unsichtbare Werbung
Swisscom reorganisiert Schweizer Geschäftsführung und sucht neuen B2B-Chef
Kein Schaf und keine Pflanze
Aity erhält einen neuen CEO