Comcom legt Preise für Kabelkanalisationen der Swisscom fest
Die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom hat entschieden, dass Swisscom infolge ihrer marktbeherrschenden Stellung den alternativen Fernmeldedienstanbieterinnen ihr gesamtes Kabelkanalisationsnetz zur Mitbenutzung anzubieten hat, sofern ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Zugleich hat die Regulierungsbehörde den monatlichen Preis für die Mitbenutzung, den Swisscom für die Jahre 2007 und 2008 auf knapp 40 Rappen pro Meter und Kabel festgesetzt hatte, für diese beiden Jahre um rund 50 Prozent gesenkt.
Im Weiteren hat die Comcom die von Swisscom verlangten Preise für Dienstleistungen, die mit der Mitbenutzung von Kabelkanalisationen im Zusammenhang stehen, überprüft und neu festgelegt. Dabei hat sie etwa die Stundensätze für Machbarkeitsanalysen, Projektierungen und weitere Service-Prozesse um drei bis acht Prozent reduziert sowie Anordnungen im Bezug auf die Verrechnung getroffen. Insbesondere hat sie der Swisscom untersagt, gewisse Dienstleistungen nach Aufwand zu verrechnen oder überhaupt in Rechnung zu stellen. Zusätzlich wird Swisscom dazu verpflichtet, ab 2011 ihren Konkurrentinnen einen Online-Zugang zum Informationssystem anzubieten, das Auskunft über freie Kapazitäten im Kabelkanalisationsnetz gibt. Diese Verpflichtung ist in der Verordnung über die Fernmeldedienste vorgesehen.
Die Comcom hat erstmals über den Zugang zu den Kabelkanalisationen von Swisscom entschieden. Im Rahmen von drei seit dem Jahr 2007 hängigen Verfahren hatte die Regulierungsbehörde über verschiedene Anträge zu urteilen, welche Preise und weitere Zugangsbedingungen betrafen.
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