Comparex leitet weitere rechtliche Schritte gegen Bison-Gruppe ein
Comparex macht Druck gegen Bison: Auf die Strafanzeige beim Luzerner Untersuchungsrichteramt folgt der Antrag auf Einleitung von vorsorglichen Massnahmen gegen Bison Schweiz, Bison Holding und Bison IT Services beim Luzerner Obergericht. Gefordert wird die Unterlassung von konkurrenzierendem Verhalten gegenüber Comparex Schweiz, um „irreparable Schäden“ zu vermeiden. Jedwelche gegenseitige Unterstützung der drei Bison-Firmen sei - soweit es diesen Fall betreffe - zu untersagen. Comparex stützt seine Anträge auf vertragliche Vereinbarungen mit Bison und auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Unternehmen hofft auf einen Entscheid in wenigen Wochen.
Im Zusammenhang mit der Massenkündigung von 180 Mitarbeitern hatte Comparex Schweiz zuvor schon Strafanzeige eingereicht. Zuständig für die Strafuntersuchung ist die Abteilung Wirtschaftskriminalität des kantonalen Luzerner Untersuchungsrichteramts. Ermittelt wird unter anderem gegen den ehemaligen CEO und einen ehemaligen Verwaltungsrat der Comparex Schweiz AG, die beide für die Bison-Gruppe tätig sind. Vor einigen Wochen fanden bereits Hausdurchsuchungen an diversen Orten statt und es wurden Akten sichergestellt. Peter Jung, CEO der Comparex Schweiz AG, sagt: „Wir sind sehr froh über die raschen untersuchungsrichterlichen Ermittlungen, die, falls sie zu einer Anklage und gerichtlichen Verurteilung führen, auch zivilrechtliche Konsequenzen haben können.“

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