comparis.ch zieht den Fall Gasche weiter
Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch rekurriert gegen die Einstellungsverfügung der Bezirksanwaltschaft Zürich in Sachen Strafanzeige gegen Urs P. Gasche. Wie im NetzwocheTicker vom 20. Januar zu lesen, kam der Zürcher Richter unter andrem zum Schluss, die von Gasche in einem Artikel geäusserte Kritik sei nicht zu beanstanden, die Strafanzeige durch comparis.ch deshalb ungerechtfertigt. Der Rechtsvertreter von comparis.ch macht im heute eingereichten Rekurs allerdings Verfahrensfehler und die Abstützung auf falsche Tatsachen bei der materiellen Beurteilung geltend. So behaupte die Bezirksanwaltschaft beispielsweise, dass in einer Vergleichstabelle für Spital-Zusatzversicherungen offensichtlich werde, dass die mit comparis.ch nicht in Geschäftsverbindung stehenden Krankenkassen nicht berücksichtigt oder schlecht platziert würden. Die den Untersuchungsakten beiliegende von Gasche selbst eingereichte Tabelle zeige aber klar auf, dass eine zu comparis.ch bestehende Geschäftsverbindung keinerlei Einfluss auf die Platzierung habe. Es sei zwar wahr, dass comparis.ch nicht alle Versicherungen in seine Vergleich einbezogen habe, die Grundsätze für die Aufnahme von Anbietern in die Vergleiche seien jedoch klar auf der Website deklariert worden. Die Bezirksanwaltschaft, so ein weiterer Vorwurf von comparis.ch, habe das Verfahren zudem nicht nach den Regeln der Strafprozessordnung des Kantons Zürich durchgeführt. Sie habe die (schriftlichen) Aussagen des angeschuldigten Journalisten Gasche dem Kläger comparis.ch nie vorgehalten und ihr damit das grundlegende Recht auf Stellung von Ergänzungsfragen verwehrt.
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