Datenklau bei der deutschen Telekom

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von vbo@netzwoche.ch
Bei der Telekom-Mobilsparte T-Mobile sind über 17 Millionen Kundenstammdaten gestohlen worden. Der Datenklau geschah bereits 2006, weshalb auch schon die Staatsanwaltschaft ermittelte. Die Telekom betont, dass die Datensätze keine Bankverbindungen, Kreditkartennummern oder Verbindungsdaten enthielten. "Recherchen im Internet und in Datenbörsen ergaben über Monate keine Anhaltspunkte, dass die Daten im Schwarzmarkt weitergegeben oder angeboten wurden. Deshalb ging der Konzern davon aus, dass keine Weitergabe der Daten erfolgte", sagt Telekom-Konzernsprecher Stephan Broszio. Später seien bei Hausdurchsuchungen Datensätze sichergestellt worden. Auf dem Datenträger fanden sich auch geheime Nummern und Privatadressen von bekannten Politikern, Ministern, Ex-Bundespräsidenten, Wirtschaftsführern und anderen Prominenten, deren Verbreitung ein Sicherheitsrisiko darstellen würde. Das Ermittlungsverfahren ist noch im Gange. "Wir gingen bisher davon aus, dass diese Daten im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in vollem Umfang sichergestellt wurden. Dass dieser Fall aus 2006 uns erneut beschäftigt, trifft uns sehr." Die Telekom wird zudem von einem weiteren Skandal erschüttert: Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit in einer Spitzelaffäre, bei der Telefonverbindungsdaten von Aufsichtsräten und Journalisten ausgespäht wurden. Bereits werden Stimmen nach überarbeiteten Gesetzen laut. So verlangt beispielsweise das IT-Security-Unternehmen Utimaco eine grössere Transparenz von Datentransfers und die Haftung von Unternehmen für den Verlust von Daten. Nach amerikanischem Vorbild schlägt man deshalb einen 4-Punkte-Plan vor, der folgendes beinhaltet: 1. Unternehmen und Organisationen müssen verpflichtet werden, Datenverluste den Betroffenen und der Öffentlichkeit sofort mitzuteilen. 2. Betroffene sollen leichter die Möglichkeit haben, den erlittenen Schaden in Regress zu stellen. 3. Die Beweislast wird umgekehrt. Unternehmen müssen bei Datenverlusten aller Art den Nachweis erbringen, dass sie mit Kundendaten sorgsam umgehen. 4. Unternehmen müssen protokollieren, welcher Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt auf Kundendaten zugreift. Damit lässt sich sehr wirksam die berechtigte Nutzung der Kundeninformationen vom absichtlichen Missbrauch trennen. Die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung dieses Plans wären laut Utimaco längst vorhanden.