Datenschutz: Verstossverfahren der EU gegen neun Mitglieder

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Die EU-Kommission hat gegen neun ihrer Mitglieder ein Verstossverfahren eingeleitet: Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Finnland und Schweden haben die im Juli 2002 erlassene Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation nicht fristgerecht zum 31. Oktober 2003 umgesetzt. Die Richtlinie gibt EU-weite Regeln für den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten in Mobil- und Festkommunikation einschliesslich Internet vor. Sie beinhaltet unter anderem ein Spam-Verbot in der gesamten EU und regelt die Verwendung von Cookies und der durch Mobiltelefone erzeugten Standortdaten. Lediglich sechs Länder haben bis am 31. Oktober Massnahmen zur Übernahme der Richtlinie ins innerstaatliche Gesetz getroffen, nur ein Staat, Irland, hat seither Umsetzungsmassnahmen verabschiedet.