EDÖB

Der Datenschützer, die Cloud, Social Media und Gever

Uhr | Aktualisiert

Im 20. Tätigkeitsbericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten hat Hanspeter Thür Stellung zu aktuellen Entwicklungen im Datenschutz bezogen.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat im Rahmen einer Jahrespressekonferenz 2013 Bilanz über 20 Jahre Datenschutz in der Schweiz gezogen. Der Tätigkeitsbericht greift aktuelle Entwicklungen und relevante Gerichtsentscheide auf. Neben allgemeinen Fragen zum Datenschutz thematisiert der Bericht auch Fragen zur Herausgabe von Informationen aus der Cloud, wie man mit Social-Media-Monitoring-Tools umgehen sollte sowie zum Umgang mit der Gever-Verordnung. 

Schwarze Listen

Der Datenschützer sieht unter anderem ein Problem in der steigenden Beliebtheit des Internetprangers. Zum Beispiel Kunden die ihre Rechnung nicht bezahlen, oder Personen mit einer bestimmten politischen Meinung werden auf einer schwarzen Liste im Internet aufgeschaltet und so in die Öffentlichkeit gebracht. Dies verletzte aber, so der Bericht, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. 

Daten aus der Cloud

Laut dem Bericht soll ausserdem eine gesetzliche Grundlage für die Herausgabe von gespeicherten Daten geschaffen werden. Die Herausgabe von Daten, wie zum Beispiel Backups, Adressbücher oder Dokumente sollen für Clouddienstleister oder Speicherplatzanbieter explizit gesetzlich geregelt werden. 

Social Media Monitoring

Dienstleistungen zur Beobachtung von Aktivitäten auf Social-Media-Portalen würden sich bei Firmen, Behörden und Organisationen zunehmend etablieren. Diese müssen aber auch Datenschutzbestimmungen einhalten. Der EDÖB empfiehlt, sich beim Einsatz von Social Media Monitoring bei Auswertungszwecken auf ein Minimum zu beschränken. Die Resultate dürfen keine Rückschlüsse auf Personen mehr erlauben. Ausserdem müssen die Benutzer der Social-Media-Plattform darüber informiert sein, dass Monitoring Tools eingesetzt werden, heisst es im Bericht weiter. 

Gever-Verordnung

Zur rechtlichen Grundlage für die elektronisch geführten Verwaltungssysteme des Bundes (Gever-Verordnung) nimmt der Bericht ebenfalls Stellung. Es müsse ein Informationssicherheitskonzept erarbeitet werden. Besonders schutzwürdige Dokumente sollen ausserdem verschlüsselt übermittelt und abgelegt werden. Daneben soll für sämtliche Dokumente im Gever-System sichergestellt sein, dass sie zugangsgeschützt abgelegt sind.