Deutsche Telekom muss Flatrate anbieten

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Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am Mittwoch entschieden, dass die Deutsche Telekom ab kommendem Jahr den Mitbewerbern ihres Onlinedienstes T-Online Internetverbindungen zu einem Pauschalpreis überlassen muss. Damit sollen die Konkurrenten ihrerseits ihren Kunden Flatrates anbieten können. Zur Höhe des geforderten Pauschalpreises äusserte sich RegTP nicht. Dieses Jahr boten viele Unternehmen den Kunden Flatrates an, zogen sie aber wider zurück, als sie damit hohe Verluste erlitten. Gerade der ausgewiesene Verlust von T-Online aufgrund der Flatrate war für RegTP ein Anlass, von der Muttergesellschaft Deutsche Telekom Pauschalpreise für die Konkurrenz zu fordern. Die Verluste hätten gezeigt, dass das derzeitige Abrechnungsmodell nicht funktioniere und Onlinedienste oft unwirtschaftlich arbeiten müssten. Die Telekom kritisierte die Entscheidung und kündigte eine rechtliche Überprüfung an. Eingebracht hatten die Beschwerde die beiden Onlinedienste AOL und Mediaways stellvertretend für die Branche.