Deutsches Gesetz regelt Umgang mit Raubkopien neu

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In Deutschland ist das Knacken des Kopierschutzes geschützter Musik-CDs oder Video-DVDs seit Samstag gesetzlich verboten. Das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" wurde explizit als Massnahme gegen Raubkopien und Internetpiraterie erlassen. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters sei es erforderlich geworden, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken, erklärte dazu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin. Wer gewerblich oder privat, entgeltlich oder kostenlos Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbiete und verbreite, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich in Deutschland fortan strafbar. Das Knacken oder Umgehen von Kopierschutzmassnahmen wird mit Geldstrafe oder Haft geahndet, wenn es nicht zum eigenen Gebrauch des Täters oder des engsten Familien- und Freundeskreises dient. Auch dürfen Programme oder Geräte, die einen Kopierschutzmechanismus umgehen können, gemäss dem neuen Gesetz nicht mehr verkauft werden. Der Handel hat signalisiert, entsprechende Produkte aus den Regalen zu nehmen. Der Deutsche Musikverleger-Verband und der Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte erklärten derweil in Bonn, man erwarte jetzt, "dass das illegale Kopieren von Musik ebenso verfolgt wird wie die Anleitungen und Aufforderungen dazu".