Nach langem Hin und Her

Gesetzesentwurf gegen Cybermobbing geht in die Vernehmlassung

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von René Jaun und ahu

Mobbing soll als Strafnorm im Strafgesetzbuch verankert werden. Die nationalrätliche Rechtskommission schickt, nach einigem Hin und Her, einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung. Mobbing im digitalen Raum soll sich demnach straferhöhend auswirken können.

(Source: Batian Lu / Pixabay.com)
(Source: Batian Lu / Pixabay.com)

Cybermobbing kommt womöglich doch noch ins Schweizerische Strafgesetzbuch – zumindest indirekt. Die Rechtskommission des Nationalrates schickt nämlich ihren Vorentwurf für einen neuen Artikel im Strafgesetzbuch in die Vernehmlassung. Damit soll "das strafrechtliche Instrumentarium gegen Mobbing und Cybermobbing verstärkt und damit der Schutz der betroffenen Personen verbessert werden", wie die Kommission mitteilt.

Laut dem Vorschlag soll das Strafgesetzbuch um Artikel 177bis - "Herabsetzung und Ausgrenzung" ergänzt werden.

Höhere Strafen für öffentliches Cybermobbing

Den Gesetzesartikel hat die Kommission weitgehend technologieneutral formuliert. "Das Strafrecht sollte unabhängig vom Mittel der Tatbegehung Schutz gewähren. Zudem bleiben Strafnormen so offen für (technologische) Entwicklungen, die zu ihrem Erlasszeitpunkt noch nicht voraussehbar waren", erklärt die Kommission in den Erläuterungen zum Vorschlag.

Konkret lautet der 1. Paragraph: "Wer jemanden durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde, Tätlichkeiten oder durch andere Mittel wiederholt und über längere Zeit demütigt, bedroht, schikaniert oder belästigt und ihn dadurch herabsetzt oder ausgrenzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."

Die Kommission räumt aber auch ein, "dass IKT die Begehung von Mobbing begünstigen und auch dessen negative Auswirkungen verstärken kann". Was das Unrecht aber erhöhe, sei die "öffentlichkeitswirksame" Begehung des Mobbings; im digitalen Raum könne eine Person etwa in einem Online-Forum, Gruppenchat oder öffentlichen Social-Media-Profil herabgesetzt werden.

Für dieses öffentliche Mobbing schlägt die Kommission ein höheres Strafmass vor, insbesondere dann, wenn es mit Hilfe von ICT erfolgte. Konkret lautet Paragraph 2: "Handelt der Täter öffentlich, namentlich unter Verwendung elektronischer Mittel, so wird er, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Langes Ringen

Das Verfolgen von Cybermobbing ist nicht immer einfach, wie die Kommission zu bedenken gibt. Erschwerend sei die Verfolgung dann, wenn die Plattformen, auf denen herabsetzende Kommentare veröffentlicht wurden, ihren Sitz im Ausland hätten. Die Kommission erwähnt aber auch Arbeiten auf internationaler Ebene, um "die grenzüberschreitende Zusammenarbeit den Herausforderungen der technologischen Entwicklung anzupassen und eine effiziente Strafverfolgung im Cyberbereich zu ermöglichen".

Die Vorgeschichte hinter dem jetzt präsentierten Gesetzesentwurf ist lang. Laut dem Bericht stand am Anfang eine 2020 eingereichte parlamentarische Initiative, in der Nationalrätin Gabriela Suter einen Gesetzesartikel gegen Cybermobbing forderte. Die Nationalratskommission unterstützte den Vorstoss zunächst, nicht aber ihre Schwesterkommission aus dem Ständerat. Auch der Bundesrat sah keinen Handlungsbedarf. Im Dezember 2023 erteilten beide Parlamentskammern der nationalrätlichen Rechtskommission dennoch den Auftrag, einen Erlassentwurf auszuarbeiten.

Fünf Sitzungen und zwei Jahre später war es nun die Nationalratskommission, die auf eine Umsetzung verzichten und die Abschreibung des Geschäfts beantragen wollte. Begründung: Das geltende Recht decke die Taten bereits ab, die von der neuen Norm erfasst würden. "Eine neue Norm würde entsprechend zu Rechtsunsicherheit und zu heiklen Abgrenzungsproblemen führen. Der allfällige Mehrwert, der von einer umfassenden Mobbing-Norm ausgehen würde, war für die Kommission somit nicht ersichtlich", schrieb sie im Bericht vom Herbst 2025. Der Rat jedoch wollte die Initiative nicht abschreiben. Er gewährte der Rechtskommission eine Fristverlängerung und forderte sie auf, den nun vorgelegten Artikel zu entwerfen.

Auch in den Erläuterungen zu diesem Vorschlag verweist die Kommission auf diverse bereits bestehende Tatbestände und schreibt, es sei mitunter schwierig, diese abzugrenzen. Eine Lücke macht das Gremium dort aus, "wenn die einzelnen Handlungen aufgrund ihres isoliert gesehen geringen Unrechtsgehalts die Schwelle der geltenden Strafnormen nicht erreichen, das Verhalten aber in seiner Gesamtheit strafwürdig scheint".

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf läuft bis Mitte September 2026.

 

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