Deutschland: Rabattverkäufe im Internet verboten

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Letzte Woche hat das Landgericht Hamburg dem Unternehmen LetsBuyIt.com verboten, sein Co-Shopping-Modell im Internet zu betreiben. Als Begründung wird der Verstoss gegen das deutsche Rabattgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb angeführt. Zwei Tage zuvor hat bereits das Landgericht Köln der Metro Tochterfirma PrimusOnline sein als Powershopping bezeichnetes Handelsmodell mit derselben Begründung untersagt. Bei Co-Shopping und Powershopping schliessen sich die Käufer zu Gruppen zusammen und können so durch Mengenrabatte Produkte billiger erstehen. LetsBuyIt.com und PrimusOnline haben gegen die Urteile Berufung eingelegt.