Die üblichen Verdächtigen für die Big Brother Awards nominiert

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Am Samstagabend, den 29. Oktober, werden im Zürcher Kulturzentrum Rote Fabrik die Gewinner der diesjährigen Schweizer "Big Brother Awards" bekannt gegeben. Mit diesen satirischen "Preisen, die keiner will" zeichnet ein Organisationskomitee jedes Jahr die schlimmsten Datenschutzverletzungen aus.
Bis Ende August gingen beim Organisationskomitee über 80 Vorschläge für einen "Big Brother Award" ein. Nach einer ersten Vorprüfung legte das Komitee 58 Kandidaten einer Jury zur Beurteilung vor.
Mehr als die Hälfte der Kandidaten stammen aus der Kategorie "Staat". Der Bundesrat wurde etwa aufgrund seiner Pläne zur Einführung von Ausweisen mit biometrischen Daten und zur Schaffung eines einheitlichen individuellen Personenidentifikators (EPID) nominiert. Zudem sind mehrer Gemeinden nominiert, etwa wegen Installation von Videoüberwachungsanlagen. In der Kategorie "Business" sind vor allem Firmen wegen unsorgfältigem Umgang mit Kundendaten nominiert worden. Unter den 15 Nominationen befinden sich Grossfirmen wie Swisscom-Directories, Swisscom-Mobile und Sunrise, aber auch kleinere wie Citydisc. Gleich zweimal wurde Postfinance nominiert: Zum einen wegen einer illegalen Weitergabe von Transaktionsdaten an die USA, zum anderen (zusammen mit der Firma Kudelski) wegen eines Projekts zur Einführung von RFID-Chips auf ihren Postcards.
Im Gegensatz zu den Negativpreisen wird mit dem Winkelried-Award jeweils eine Person oder Institution ausgezeichnet, die sich in lobenswerter Weise gegen zunehmende Überwachung und Kontrolle zur Wehr setzte. Dieses Jahr stehen zwei Kandidaten zur Auswahl: Die Gruppe "augenauf" hat Schweizer Paten für die Registrierung von Prepaid-Handys organisiert. Weil dazu Ausweispapiere nötig waren, hätten sich rund 3000 Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene ohne diese Aktion nicht registrieren können. Als zweites nominiert ist die Interessengemeinschaft "IG Stadt ohne Willkür" aus St.Gallen: Sie wehrte sich im Frühling gegen das neue Polizeireglement der Stadt St. Gallen. Dieses sah unter anderem vor, dass Bilder aus Videokameras 60 Tage lang aufbewahrt werden dürfen.