E-Bay wird wegen Links zu Fälscher-Websites zu Abfindungszahlungen verurteilt
Laut einem Gerichtsurteil muss das Online-Auktionshaus Ebay der Moët-Hennessy-Louis-Vuitton-Gruppe (LVMH) eine Abfindung in der Höhe von 80'000 Euro zahlen. Ebay hatte über Links zu gefälschten Produkten des Herstellers von Luxusgütern geleitet und ist deshalb der Fälschung durch Nachbildung oder Imitation für schuldig befunden worden, wie LVMH-Director Pierre Gode am Freitag mitteilte. Ebay sei verpflichtet, sich vor der Anpreisung eines Produktes davon zu überzeugen, ob es sich tatsächlich um ein Original handele, so die Begründung des Gerichts. Die Summe fiel zwar deutlich geringer aus die geforderten vier Millionen Euro, allerdings entschied das Gericht ebenfalls, jeden zusätzlichen Verstoss mit jeweils 1'000 Euro zu ahnden.
LVMH hält die Markenrechte an rund 60 verschiedenen Luxusmarken wie Christian Dior, Kenzo, Givenchy oder Guerlain. Der französische Konzern hatte Klage eingereicht, weil Suchsysteme wie Google von LVMH-Konkurrenten benutzt worden waren, um gefälschte Louis-Vuitton-Taschen zu verkaufen. Während Google und Ebay argumentieren, es sei nicht machbar, die Eigentumsrechte einzelner Artikel vollständig zurückzuverfolgen, fordern die Luxusgüterhersteller, dass die Internetplattformen mehr zum Schutz eingetragener Marken tun müssten.
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