E-Commerce: Kritik am Schweizer Gesetzesentwurf

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In der NZZ vom 20. Juni wird der Vorentwurf zum Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr analysiert. Der Entwurf sieht vor, Bestimmungen des Allgemeinen Teils des OR an die Besonderheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs anzupassen und eine Verbesserung des Konsumentenschutzes durch Angleichung an das EU-Niveau vorzunehmen. In der NZZ bezeichnet Gastautor Thomas Pietruszak den Entwurf als unreife Gesetzesvorlage. Unter anderem kritisiert er das siebentägige Widerrufsrecht, mit dem sicher gestellt werden soll, dass der Kunde das Produkt anschauen kann, bevor der Abschluss definitiv rechtsgültig ist. Dies sei nur gewährleistet, wenn die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware zu laufen beginne, meint Pietruszak. Entgegen den Vorgaben der Fernabsatzrichtlinie läuft die Frist nach dem Vorentwurf jedoch bereits mit Abgabe der Bestellung. Anbieter können das Widerrufsrecht umgehen, indem sie erst nach acht Tagen liefern. Ähnlich kritisch werden die Bestimmungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bewertet, denn der Vorentwurf biete keinen verbesserten Schutz des Konsumenten im Fall einer betrügerischen Verwendung seiner Kreditkarte. Weitere Punkte der Analyse betreffen die Bestimmungen zu Verbindlichkeit respektive Unverbindlichkeit der Angaben auf dem Netz, die Definition des Ortes für den Gerichtsstand, der Schweizer Firmen benachteiligen soll, und die als unangemessen hoch taxierten Sanktionen für die Unterlassung der Informationspflichten gemäss Transparenzbestimmungen. Felix Schöbi, Projektleiter beim Bundesamt für Justiz, hatte bereits im Interview zum Thema E-Gesetzgebung in der Netzwoche Nr. 15 vom 19. April gesagt, dass er mit grossem Widerstand gegen den Entwurf rechne.