Elektronische Signatur als kritischer Erfolgsfaktor im Schweizer E-Government
Das eCH-Grundlagendokument „Wissenswertes zur elektronischen Signatur" wurde der neuen Rechtslage angepasst. Das Grundlagenpapier will durch die Erläuterung der wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge zu einer breiten Anwendung der elektronischen Signatur und somit zu einem gesicherten E-Government beitragen. Trotz der geschaffenen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz der elektronischen Signatur im E-Government auf Bundesebene liegt die Schweiz im internationalen Vergleich beim Einsatz der elektronischen Signatur im E-Government zurück. Der rasche Einsatz des gesicherten elektronischen Geschäftsverkehrs mit den Behörden trage massgeblich dazu bei, dass der Rückstand im E-Government gegenüber dem Ausland verringert werden könne, hält der Verein fest.
Zentral für die neue Rechtslage sind die Einführung des neuen Bundesgerichtsgesetzes (BGG), die Revision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) und der Bundesstrafrechtspflege (BStP). Damit wurde nun auch der elektronische Austausch von Rechtsschriften mit dem Bundesgericht und im Verwaltungsverfahren auf Bundesebene geregelt. Das überarbeitete Dokument enthält zudem erweiterte Ausführungen zur elektronischen Archivierung und eine Einführung über das Zusammenspiel elektronischer Signaturenschlüssel und deren Zertifikate.
Der Verein eCH entwickelt, verabschiedet und veröffentlicht E-Government- Standards für die ganze Schweiz.
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