Entscheid gegen Musiktauschbörsen vertagt
Napster ist tot, es lebe KaZaa! Aber auch die Musiktauschbörse KaZaa hat einen schweren Stand gegen die Klagen der Musikindustrie, die sich nach wie vor vehement gegen den in ihren Augen illegalen Tausch von Tonträgern über das Internet wehrt. Am Montag hat ein US-Bundesrichter in Los Angeles eine mit Spannung erwartete Entscheidung gegen die Tauschbörsen KaZaa, Grokster und Morpheus vertagt. Obwohl sich Richter Stephen Wilson im Vorfeld zum Entscheid vernehmen liess, dass er die Klage des Musikindustrieverbandes RIAA und der amerikanischen Filmindustrie zulassen will, nimmt er sich nun doch mehr Zeit, um die komplexen legalen Fragen einer möglichen Urheberrechtsverletzung zu klären.
Ein Knackpunkt im Fall des Hauptangeklagten KaZaa ist, dass die Betreiberin der Tauschbörse, Sharman Networks, von Australien aus operiert, und die Firma auf dem pazifischen Inselstaat Vanuatu registriert ist. Der Richter muss also zunächst abklären, ob und wie weit eine Verurteilung auf amerikanischen Boden rechtskräftig ist. Zudem verteidigen die Tauschbörsen die Verbreitung ihrer Software mit der Begründung, dass diese von vielen Künstlern und Archiven legal genutzt werde. Falls die Software missbraucht würde, hätten die Firmen keinen Einfluss. Sie verweisen auf das sogenannte Betamax-Urteil, in dem der oberste US-Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Hersteller von Videorecordern nicht dafür verantwortlich gemacht werden könnten, dass ihre Geräte auch für illegale Kopien genutzt werden.
Ob diese Begründung letztlich zur Entlastung beitragen wird, ist zweifelhaft. Schon Napster hatte sich, letztlich erfolglos, darauf berufen. Die Anwälte der Tauschbörsen argumentierten, im Gegensatz zu Napster würden ihre Klienten keine Song- und Filmlisten, sondern nur Links zu solchen Listen, anbieten. Mal sehen.
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