Erfolg der RIAA im Kampf gegen die Tauschbörsianer
Im Kampf gegen die Musiktauscher ist dem Verband der Musikverleger RIAA ein weiterer Coup gelungen. Wie die US-amerikanische Presse gestern meldete habe US-Bezirksrichter John Bates den US-Internet-Provider Verizon unter Strafandrohung dazu verpflichtet die Daten eines Kazaa-Users an die RIAA herauszurücken, der hunderte von urheberechtlich geschützen Musikdateien über das Internet getauscht haben soll. Die Einwände von Verizon, dieses Vorgehen verletze Datenschutzbestimmungen und die fraglichen Dateien hätten gar nie auf dem Server des ISP gelegen, liess der Richter nicht gelten. Damit gelingt es der RIAA zum ersten Mal mit Erfolg auf einen Passus im Digital Millenium Copyright Act (DMCA) zu setzen, wonach Copyright-Eigner weder auf eine Klage noch ein Urteil angewiesen sind, um an die Identität eines Tauschbörsennutzer zu gelangen. Gemäss (DMCA) reicht dafür lediglich ein Gerichtsbeschluss.
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