Erneutes Time-out im Interkonnektionsstreit

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Sunrise und MCI WorldCom erhalten vorläufig keinen Preisnachlass für die Nutzung der Swisscom-Netze in den Jahren 2000 bis 2003. Das Bundesgericht in Lausanne hat den Beschwerden der Swisscom gegen einen Entscheid der Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) vom Juni 2005 aufschiebende Wirkung erteilt. Diese war zum Schluss gekommen, dass Swisscom gegenüber Sunrise und MCI für Interkonnektionsdienste in den Jahren 2000 bis 2003 um rund 30 Prozent überhöhte Preise verlangt habe und verfügte nachträgliche Preisreduktionen. Gleichzeitig verpflichtete die ComCom Sunrise und MCI WorldCom, ihre Interkonnektionsdienstleistungen zu denselben Preisen anzubieten. Mit dem Verdikt vom Juni hatte die ComCom weitgehend einen ersten Entscheid vom November 2003 bestätigt. Damals waren die Streitparteien ebenfalls ans Bundesgericht gelangt, das die Angelegenheit darauf zur Neubeurteilung an die ComCom zurückwies. Der erste ComCom-Entscheid von 2003, der eine Senkung der Interkonnektionspreise um 25 bis 35 Prozent vorgesehen hatte, hätte die Swisscom rund 210 Millionen Franken gekostet.
Gegen die Interkonnektionspreise der Swisscom haben auch Tele2 und Colt Verfahren eingeleitet. Diese werden unter der aktuellen Ausgangslage erst weitergeführt, wenn das Verfahren Sunrise/MCI vs. Swisscom entschieden ist.