EU legt ACTA-Abkommen Europäischem Gerichtshof vor
Der Europäische Gerichtshof soll das ACTA-Abkommen näher unter die Lupe nehmen. Damit reagiert die EU auf die anhaltende Kritik an ACTA.
Die EU-Kommission will das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorlegen, wie die Presseagentur AFP mitteilt. Der EuGH könne die Gesetzmässigkeit des Urheberrechtsabkommens unabhängig überprüfen, zitiert AFP EU-Handelskommissar Karel De Gucht in Brüssel. Die für Bürgerrechte zuständige Kommissarin Viviane Reding habe zur Kritik an ACTA erklärt, die EU stehe "für ein frei zugängliches Internet".
Der EuGH solle prüfen, "ob ACTA in der einen oder anderen Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist", zitiert AFP De Gucht weiter. Er habe aber seine Einschätzung wiederholt, dass das Abkommen gegen Piraterie im Internet "in der Europäischen Union nichts ändern" werde. Die Kommission hatte das internationale Abkommen für den Schutz geistigen Eigentums mit den anderen Vertragspartnern ausgehandelt, darunter den USA, Japan, Mexiko und der Schweiz.
Debatte muss auf Fakten basieren
Angesichts der anhaltenden Kritik an ACTA habe De Gucht gefordert, dass die Debatte "auf Fakten basieren und nicht auf fehlerhaften Informationen und Gerüchten" müsse. ACTA könne nach den Worten De Guchts helfen, Arbeitsplätze zu schützen, die durch nachgemachte Waren und Produktpiraterie in Gefahr seien.
Nach Ansicht von De Guchts Kollegin Reding dürfe der Schutz geistigen Eigentums nicht zu Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit führen. Internet-Sperren kämen daher nicht in Frage, zitiert AFP Reding. Geistiges Eigentum sei zwar ebenfalls ein Grundrecht, jedoch "kein absolutes Grundrecht". Die EU müsse den Respekt vor den verschiedenen Grundrechten ausbalancieren. Zwar würde ACTA keine neuen europäischen Regeln setzen, so Reding. Sie verstehe aber, "dass viele Menschen darüber beunruhigt sind, wie ACTA
umgesetzt würde", schreibt AFP.
ACTA steht laut AFP für Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie. Es solle den Schutz geistigen Eigentums verbessern und zwar sowohl in der Realwirtschaft als auch im Internet. Es gehe also etwa um Zollkontrollen, bei denen gefälschte Markenware aus Fernost beschlagnahmt werde. Das Abkommen berühre auch illegale Downloads von Musikdateien in einer Tauschbörse im Netz.
Keine geheimem Verhandlungen laut EU
Kritiker hätten geltend gemacht, dass ACTA die Freiheit im Internet beschneiden könnte. Sie befürchteten etwa, dass Internetprovider künftig mit der Musikindustrie kooperieren und im Extremfall bei vermuteten Rechtsverstössen den Anschluss sperren könnten. Ausdrücklich vorgesehen sei dies in dem Abkommen aber nicht. Neben dem Inhalt des Abkommens störe viele Kritiker auch, dass es angeblich geheim verhandelt worden sei – was die EU aber zurückweise.

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