Gericht gibt Blick gegen OnlineReports Recht

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Wie die Basler Onlinezeitung OnlineReports berichtet, hat das Zürcher Bezirksgericht seine Klage gegen die Tageszeitung Blick abgewiesen. Im Streitfall ging es um ein Foto des Prattler Politikers Samuel Wehrli, das der Blick von der Onlinezeitung kopiert und auf seiner Titelseite veröffentlicht hatte. Die Richterin Esther Vögeli argumentierte laut OnlineReports, das Bild Wehrlis habe den Vermerk zVg (zur Verfügung gestellt) getragen, weshalb es zum Abdruck frei sei und von anderen Medien verwendet werden dürfe. Eine Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sei nicht gegeben. Das Gericht, so ist in OnlineReports zu lesen, habe sich bei dieser Interpretation auf die Argumentation des Presserats gestützt. Dieser hatte am 22. Mai 2002 geschrieben: Insoweit ist entsprechend dem von «Blick» vertretenen Standpunkt zu vermuten, dass ein im Internet mit dem Verweis zVg publiziertes Bild grundsätzlich auch von anderen Medien verwendet werden darf. Der Presserat hatte damals allerdings den Blick vor allem wegen berufsethischer Standpunkte kritisiert.