Gericht: Vertrag mit Swisscom Fixnet ungültig

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3,5 Millionen Festnetzkunden von Swisscom besitzen womöglich einen ungültigen Vertrag und könnten künftige Zahlungen an Swisscom Fixnet verweigern. Ein St. Galler Gericht beurteilte den Vertrag eines Kunden als ungültig, dieser muss seine Rechnung nicht bezahlen. Der Kunde weigerte sich, die durch einen Web-Dialer angefallenen Telefonkosten von 1800 Franken zu bezahlen. Das Gericht gab ihm recht und wies die Klage von Swisscom Fixnet zurück. Brisant an diesem Fall ist, dass das Gericht ihm zudem Recht gab, dass Swisscom Fixnet ihm grundsätzlich keine Rechnungen stellen dürfe, weil gar kein Vertrag zwischen ihm und Swisscom Fixnet bestünde. Der Vertrag war seinerzeit mit Swisscom abgeschlossen worden und war 2002 an die Tochtergesellschaft Swisscom Fixnet übertragen worden. Swisscom hatte damals seine Kunden per Brief über dieses Vorgehen informiert. Laut ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) muss ein Kunde dafür aber eine schriftliche Zustimmung geben. Swisscom Fixnet gibt sich in einer Stellungnahme gelassen: Die Kunden hätten mit der jahrelangen Zahlung ihrer Rechnungen Swisscom Fixnet als Vertragspartnerin anerkannt. Das Urteil betrifft vorerst bloss diesen einzelnen Kunden. Sollte das Bundesgericht aber zum gleichen Schluss kommen wie das St. Galler Kreisgericht, hätte Swisscom Fixnet gelinde gesagt ein Problem.