Googeln darf man nicht mehr sagen

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Das Verb „googeln“ soll nicht mehr gebraucht werden um die Google-Suchabfrage zu umschreiben. Und das obwohl es Google geschafft hat, seinen Namen in der Alltagssprache – ganz offiziell mit einem Eintrag im Oxford English Dictionary und dem renommierten amerikanischen Merriam-Webster's Collegiate Dictionary - zu etablieren. Wie der britische „Independent“ gestern berichtete, haben Googles Anwälte Warnbriefe an verschiedene Medienunternehmen geschickt, um die Berichterstatter darüber aufzuklären, was als angemessene Verwendung des Wortes „Google“ gilt: So ist es unangebracht zu sagen „ich habe nach der Person gegoogelt“. Die korrekte Äusserung wäre beispielsweise „ich habe eine Google-Suchabfrage nach der Person gemacht“. Nicht klar ist bisher, wie das Unternehmen diese Forderung durchsetzen will.