Chrome bei Suche nach hinten verbannt

Google bestraft den eigenen Browser

Uhr | Aktualisiert

Google hat gegen die eigenen Richtlinien verstossen und bestraft sich nun selbst.

Google listet die Website des hauseigenen Browsers Google Chrome bei einer Suchanfrage nicht mehr auf der ersten Ergebnisseite auf. Damit bestraft sich Google selbst, weil das Unternehmen laut golem.de gegen seine eigenen Webmaster-Richtlinien verstossen habe.

Wie golem.de berichtet, hatte Google eine Werbekampagne in Auftrag gegeben, die für Abrufe eines Videos über Google Chrome sorgen sollte. Nur habe Google nicht darauf geachtet, wie das beauftragte Unternehmen Essence Digital die Kampagne umsetzte, so golem.de.

Die Videoabrufe kamen schliesslich über bezahlte Blogeinträge zustande, in denen die Videos eingebettet wurden. In einem Fall wurde dabei laut golem.de auch auf die Homepage von Googles Browser Chrome verlinkt, und zwar ohne dass ein Nofollow-Attribut gesetzt worden sei. Dies verstosse gegen Googles Webmaster-Richtlinien, da sich so die Position in Googles Suchergebnissen verbessern lasse.

Wie Essence Digital in einer Stellungnahme mitteilte, habe Google zu keinem Zeitpunkt der Schaltung bezahlter Blogeinträge oder dem Einkauf von Links zugestimmt, sondern lediglich Videoanzeigen genehmigt. Zudem habe Google in der Vergangenheit darauf verzichtet, bezahlte Blogeinträge für seine Produkte zu schalten. Blogger seien laut Essence Digital dazu angehalten worden, gegen Bezahlung Blogeinträge schlechter Qualität zu veröffentlichen. Dahinter stecke laut Blogger Andrew Girdwood das Unternehmen Unruly Media, das vermutlich von Essence Digital beauftragt worden sei.

Nur ein Einzelfall

Diese Darstellung habe auch Matt Cutts bestätigt, der das Webspam-Team von Google leitet. Man habe rund zwei Dutzend bezahlte Blogeinträge im Rahmen der Kampagne gefunden, nur in einem sei ein Link auf die Homepage von Google Chrome enthalten gewesen, der nicht mit Nofollow gekennzeichnet war und damit den Pagerank weitergab. Die eingebetteten Videos hätten allesamt keinen Pagerank weitergegeben.

Damit handelt es sich bei dem betreffenden Beitrag um einen Einzelfall. Zudem sei davon auszugehen, dass nicht für den Link, sondern die Einbettung des Videos bezahlt worden sei. Dennoch verstosse dies gegen Googles Qualitätsrichtlinien, so Cutts. Folglich habe das Webspam-Team hat die Homepage von Google Chrome mit einer manuellen Strafe belegt, die 60 Tage gelte und dafür sorge, dass die Seite nicht mehr oben in den Suchergebnissen auftauche.

Google statuiert so öffentlich ein Exempel. Somit kann sich niemand bewschweren, Google missbrauche seine Marktmacht, um Wettbewerbern zu schaden.