Interkonnektionsentscheid vors Budesgericht
Am 3. Oktober hatte die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Verfahren zwischen Commcare und Swisscom entschieden, dass auch Mietleitungen dem Interkonnektionsregime unterstehen und Swisscom verpflichtet, die Preise für Mietleitungen je nach Gebiet zwischen 14 und 63 Prozent zu senken. Nicht durchgedrungen ist die Commcare mit ihrem Antrag, auch die Übertragungsmedien der Swisscom, also die Kupfer- und Glasfaserkabel, den Interkonnektionsbestimmungen zu unterstellen. Die Commcare AG, Schlieren, glaubt, dass dieser Antrag zu Unrecht abgewiesen worden ist und zieht den Entscheid an das Bundesgericht weiter. Commcare begründet ihr Vorgehen damit, dass durch den Entscheid der ComCom materielles Recht im Sinne von Art. 11 Fernmeldegesetz (FMG) verletzt worden sei. Ebenfalls verletzt sei Völkerrecht, an das sich die Schweiz im Rahmen der internationalen Vereinbarungen (GATS WTO-Abkommen) zu halten habe.
Die Lösung heisst Corn-i
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