Letzte Meile: Begründung des Bundesgerichts

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Nun liegt die Begründung des Bundesgerichts in der Streitsache sofortige Öffnung der letzen Meile für die Unbundling-Variante Bitstream Access zwischen der Swisscom und DiAx/TDC vor. Das Bundesgericht hatte am 15. März einen Rekurs der Monopolistin Swisscom gegen eine vorsorgliche Verfügung der ComCom, welche die teilweise Öffnung der letzten Meile angeordnet hatte, gutgeheissen. Das Bundesgericht argumentiert, dass der Swisscom durch die Erfüllung der ihr auferlegten Pflichten administrative, technische und finanzielle Aufwendungen auferlegt worden wären, deren Rückabwicklung bei einem negativen Entscheid im Hauptverfahren – zumindest teilweise – als ausgeschlossen oder nur äusserst schwierig realisierbar erscheint. Auch wäre nicht klar, wer die Swisscom für den allfällig entstandenen Schaden entschädigen müsste. Das Bundesgericht hat die Verfügung des ComCom also aus Gründen des Prozessablaufs aufgehoben. Der Entscheid richtet sich damit weder für oder gegen die Liberalisierung. Das Bundesgericht verzichtet auf eine materielle Stellungnahme zur Frage, ob die Swisscom nach dem geltenden Fernmelderecht verpflichtet ist, den anderen Anbietern den Zugang zu den Hausanschlüssen zu gewähren. Der Entscheid im Hauptverfahren wird im Herbst erwartet.