Markennamen in Metatags können illegal sein

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Ein Urteil des Oberlandesgerichts München hat den Betreibern von Websites in Erinnerung gerufen, dass auch die Quellcodes von Websites und Metatags kein rechtsfreier Raum sind. Werden in den Quellcodes geschützte Markennamen ohne Zustimmung des Markeninhabers verwendet, kann dies nach deutschem Gesetz rechtswidrig sein. Dies gilt vor allem dann, wenn Firmen aus derselben Branche den Namen eines Mitbewerbers verwenden, um sich so in den Ergebnissen der Suchmaschinen, welche die Webiste unter anderem nach den Metatags (Schlüsselwörter im Quellcode) klassifizieren, einen Vorteil zu verschaffen. Auch nach Schweizer Recht können Metatags, die unerlaubt fremde Marken enthalten, rechtswidrig sein, bestätigt Internet-Rechtsexperte David Rosenthal auf Anfrage. Bei dem Urteil des Oberlandesgerichts München, das in der deutschen Zeitschrift Multimedia und Recht 9/2000 veröffentlicht wurde, ging es konkret um den Betreiber einer Website, der Dienstleistungen für Elektronikfachhändler anbot und unter anderem den Markennamen Hanseatic in seinen Metatags aufgeführt hatte. Unter diesem Namen vertreibt auch der Otto-Versand Werkzeuge, Elektrogeräte und Heimelektronik. Otto hatte gegen den Websitebetreiber Klage eingereicht, weil eine Verwechslungsgefahr bestehe. Das Gericht sah die Verwechslungsgefahr gegeben und forderte den Beklagten auf, den Metatag zu entfernen: Bei der Suchmaschinenbefragung entstehe der Eindruck, beim Beklagten seien Waren der Otto-Hausmarke erhältlich.