Mobilfunkanbieter müssen Terminierungsgebühren senken: sinken dadurch die Handytarife?
Swisscom, Orange und Sunrise verfügen für die Terminierung von Anrufen in ihr Mobilfunknetz über eine marktbeherrschende Stellung. Dies hat die Wettbewerbskommission (Weko) am 20. November festgestellt. Mit dieser Feststellung erhält die Comcom nun gemäss Fernmeldegesetz die Möglichkeit, die Terminierungsgebühren der drei grössten Mobilfunkanbieter in Zukunft nach "kostenorientierten Grundsätzen" festzulegen. Damit könnten die Handytarife der Schweizer Mobilfunkanbieter schon bald unter Druck geraten. Allerdings ist es unklar, ob sich eine Senkung der Terminierungsgebühren direkt auf die Handytarife auswirkt, denn jeder Mobilfunkanbieter zahlt zwar solche Gebühren, kassiert im Gegenzug aber auch von anderen ein.
Bei den Terminierungsgebühren handelt es sich um den Preis, den andere Telekommunikationsanbieter für die Durchstellung eines Anrufs auf ein Mobilfunknetz zahlen müssen. Diese seien in der Schweiz im Vergleich mit dem Preisniveau in Europa noch immer hoch, schreibt die Weko.
Die Weko untersuchte die Frage der Marktbeherrschung ausserhalb ihrer am 17. Oktober eröffneten allgemeinen Untersuchung der Terminierungsgebühren. Letztere prüft auch eine allfällige Missbräuchlichkeit der Terminierungspreise. Diese Untersuchung befinde sich im Endstadium, bei der Feststellung überhöhter Terminierungsgebühren könnten auch Sanktionen ausgesprochen werden, so die Weko weiter.
Bei den Terminierungsgebühren handelt es sich um den Preis, den andere Telekommunikationsanbieter für die Durchstellung eines Anrufs auf ein Mobilfunknetz zahlen müssen. Diese seien in der Schweiz im Vergleich mit dem Preisniveau in Europa noch immer hoch, schreibt die Weko.
Die Weko untersuchte die Frage der Marktbeherrschung ausserhalb ihrer am 17. Oktober eröffneten allgemeinen Untersuchung der Terminierungsgebühren. Letztere prüft auch eine allfällige Missbräuchlichkeit der Terminierungspreise. Diese Untersuchung befinde sich im Endstadium, bei der Feststellung überhöhter Terminierungsgebühren könnten auch Sanktionen ausgesprochen werden, so die Weko weiter.
Ronny Bernold
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