Nationalrat: Aus für anonymes Prepaid-Telefonieren

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Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat beschlossen, dass Benützer von Prepaid-Karten für Handys indentifizierbar sein müssen. Der Artikel 15 Absatz 5bis des Bundesgesetzes über die Änderung des Strafgesetzbuches sowie die Anpassung weiterer Bundesgesetze (Terrorismus und Finanzierung des Terrorismus) wurde heute Mittwoch mit 124 zu 27 Stimmen angenommen. Auch das gesamte Gesetz wurde angenommen. Noch vor einem Jahr hatte sich der Nationalrat gegen die von Bundesrat und Ständerat geforderte Registrierungspflicht für Prepaid-Karten ausgesprochen. In der Diskussion vor der Abstimmung von heute Mittwoch unterstützte auch Bundesrätin Ruth Metzler den Minderheitsantrag von Doris Leuthard und forderte die Annahme der Identifikationspflicht. Metzler sagte, dass im letzten Jahr gemäss Angaben des Bundesamtes für Polizei (BAP) und des UVEK von den verschiedenen Polizeistellen rund 80000 Anfragen betreffend Identifikation von Telefonbenutzern an das UVEK gerichtet worden seien. Von diesen 80 000 Anfragen zur Identifikation hätten 30000 Mobiltelefone mit anonymen Prepaid-Karten betroffen. Gemäss den Erhebungen des BAP betrage die Verwendung von Prepaid-Karten im Bereich des illegalen Drogenhandels fast 100 Prozent, im Jahre 2002 seien 528 Fälle registriert worden, in denen der Täter nachweislich eine Prepaid-Karte verwendet hatte. Dazu kämen nun jüngste Hineweise, dass insbesondere im Ausland von mutmasslichen Terroristen wiederholt anonyme Schweizer Prepaid-Karten verwendet wurden. Gemäss amerikanischen Angaben seien auch in Afghanistan anonyme Schweizer Prepaid-Karten sichergestellt worden. Zudem warnte Metzler auch davor, dass mit den neuen Handys über anonyme Prepaid-Karten auch illegales Bildmaterial wie Kinderpornographie leicht verbreitet werden könne.