Nationalrat will E-ID als Jugendschutz vor Online-Pornografie prüfen
Der Nationalrat fordert vom Bundesrat, den Einsatz der künftigen E-ID zum Schutz Minderjähriger vor Online-Pornografie zu prüfen. Der Bundesrat befürwortet das entsprechende Postulat, betont jedoch, dass die elektronische Identität nicht als einziges Instrument für Altersüberprüfungen dienen könne.
Inwiefern kann die künftige E-ID Jugendliche vor Online-Pornografie schützen? Dem auf den Grund gehen soll der Bundesrat, fordert der Nationalrat in einem Postulat von EVP-Politiker Niklaus Gugger. Mit 129 zu 57 Stimmen und 8 Enthaltungen hat die grosse Kammer des Parlaments den Vorstoss gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste berichten.
Bereits 2023 forderten Stände- und Nationalrat, den Zugang zu pornografischen Online-Inhalten für unter 16-Jährige in der Schweiz zu erschweren. Das Parlament wollte damals Telekomanbieter verpflichten, Erziehungsberechtigte über Möglichkeiten zum Blockieren solcher Angebote zu informieren. Auch dieser Vorstoss kam von Gugger.
Nun begründet der Politiker sein neues Postulat damit, dass Minderjährige nach wie vor über einfache Umwege auf pornografische Inhalte zugreifen könnten. Heute gängige Massnahmen wie die selbständige Angabe des Alters sind laut Gugger "offensichtlich unzureichend". Er plädiert dafür, von anderen Ländern zu lernen, die bereits über wirksame Altersverifikationssysteme verfügen würden. Die Schweiz müsse Kinder im digitalen Raum besser schützen - "mit verbindlichen Vorgaben für Plattformen und wirksamer Durchsetzung", schreibt Gugger in einer Interpellation vom März 2026 zum Schutz von Kindern im digitalen Raum.
In seinem Postulat "Besserer Schutz Minderjähriger vor Online-Pornografie mittels verbindlicher Altersverifikation" bezeichnet der Politiker die Einführung der E-ID als mögliches Instrument für eine technisch zuverlässige, anonyme und datenschutzfreundliche Altersprüfung. Laut Gugger bietet die E-ID für die Schweiz "einen wirksamen Jugendschutz vor anstössigen Inhalten - ganz ohne Netzsperren und ohne Eingriffe in die Informationsfreiheit". Damit könne auch die frühere Motion "Ban Porn4Kids" erfüllt werden.
Doch es gibt auch Gegenstimmen. So warnte laut Mitteilung etwa SVP-Nationalrat Mauro Tuena davor, dass man mit einem weiteren Bericht zum Thema Online-Pornografie riskiere, die laufenden Arbeiten der zuständigen Kommission zu verzögern.
Bundesrat will mehrere Prüfmethoden offen lassen
Der Bundesrat unterstützt das Postulat. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte gemäss Mitteilung, mit der E-ID stehe ab Ende 2026 ein Instrument zur Altersprüfung zur Verfügung. Ab 2028 würden zudem gesetzliche Bestimmungen in Kraft treten, die wirksame Systeme zur Alterskontrolle verlangten.
Zugleich betonte Baume-Schneider jedoch, dass die E-ID freiwillig bleiben müsse und deshalb nicht als einziges Instrument infrage komme. Der geforderte Bericht könne aufzeigen, welche Massnahmen bereits bestehen und wo allenfalls noch Lücken geschlossen werden müssten.
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