Neuenburg beschliesst Reglement für E-Voting
Der Neuenburger Staatsrat hat ein neues Reglement über die Einführung der elektronischen Stimmabgabe verabschiedet. Das E-Voting soll in Neuenburg erstmals im zweiten Halbjahr 2004 getestet werden. Die Hauptstossrichtung der Tests in Neuenburg ist die Einführung von Möglichkeiten zur Unterzeichnung von Initiativen und Referenden über das Internet. Eine wichtige Voraussetzung dazu ist die Einführung der Digitalen Signatur.
Die Neuenburger Reglements-Revision tritt auf den 1. März 2003 in Kraft. Sie stützt sich auf die Empfehlungen der Eidgenossenschaft. Bis ins Jahr 2010 soll gemäss Zielsetzung der Bundeskanzlei in der Schweiz E-Voting eingeführt sein.
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