Grundbewilligung für zwei Jahre

Update: Bundesrat gibt grünes Licht für E-Voting-Versuche in Neuenburg

Uhr | Aktualisiert
von René Jaun und Alexia Muanza und Übersetzung: René Jaun, nki, dwi

Der Kanton Neuenburg beteiligt sich an den neuen Versuchen für elektronische Abstimmungen. Die Verwaltung will E-Voting zur Abstimmung im November 2026 einführen und dafür das System der Schweizerischen Post nutzen. Eine entsprechende Bewilligung des Bundesrates liegt vor.

(Source: Aliaksandr Marko / AdobeStock)
(Source: Aliaksandr Marko / AdobeStock)

Update vom 03.09.2026: Der Kanton Neuenburg kann Versuche mit E-Voting wieder aufnehmen. Der Bundesrat erteilt dem Kanton eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 26. November 2028. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 29. November 2026.

Wie der Bund weiter schreibt, sollen im Kanton Neuenburg sowohl Auslandschweizer als auch Inlandschweizer Stimmberechtigte elektronisch abstimmen können. Für die erste Volksabstimmung vom 29. November 2026 beantragt Neuenburg die Zulassung von 32'366 Inlandschweizer sowie rund 7200 Auslandschweizer Stimmberechtigten. Schweizweit könnten an der Abstimmung von Ende November 2026 rund 222'000 Stimmberechtigte das E-Voting nutzen.

 

Originalmeldung vom 17.06.2026:

Neuenburg plant E-Voting-Comeback

Der Kanton Neuenburg will das elektronische Abstimmen wieder ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger des Kantons sollen ab der Abstimmung vom 29. November 2026 E-Voting nutzen können, wie die Staatskanzlei mitteilt. Der Onlinekanal ergänze die briefliche Stimmabgabe und die Urnenabstimmung.

Reichlich E-Voting-Erfahrung

Neuenburg hat viel Erfahrung in Sachen E-Voting und bezeichnet sich zu Recht als einer der E-Voting-Pionierkantone: 2005 war Neuenburg nämlich nach Genf der zweite Kanton, der elektronisches Abstimmen ermöglichte. Zwischen 2005 und 2019 bot er E-Voting für 56 Abstimmungen an. Danach kam es in der Schweiz aufgrund schwerwiegender Sicherheitsbedenken zum E-Voting-Marschhalt. Erst nach einer Überarbeitung des bundesrechtlichen Rahmens wurden die Versuche in der Schweiz ab 2023 in mehreren Kantonen wieder aufgenommen, darunter Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden.

Wer in Neuenburg elektronisch abstimmen will, wird sich laut der Mitteilung über den Onlineschalter ("Guichet unique") der Neuenburger Gemeinwesen anmelden können. Dafür ist ein Privatkonto notwendig. Die Anmeldung zum E-Voting sei nur einmal nötig und bleibe danach aktiv, schreibt der Kanton. Die Verwaltung fügt hinzu, dass die Einführung anerkannter digitaler Identitäten wie Agov und SwissID seit Mai 2026 die vollständige Online-Eröffnung eines Kontos ermöglicht. Insbesondere Auslandschweizerinnen und -Schweizern mit politischem Wohnsitz im Kanton erleichtere das digitale Portal die Teilnahme an Abstimmungen, da lange Briefversandzeiten wegfielen.

Definitiver Bescheid im September

Die Sicherheitsanforderungen für das E-Voting-System werden auf Bundesebene festgelegt und in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt, wie es weiter heisst. Eine aus Grossrätinnen und Grossräten zusammengesetzte Wahlkommission soll den Ablauf der Verfahren überwachen, insbesondere die Entschlüsselung und die Auszählung der elektronischen Stimmen.

Neuenburg plant, für seine E-Voting-Versuche das System der Schweizerischen Post zu nutzen, dem aktuell einzigen für elektronische Abstimmungen zugelassenen System in der Schweiz.

Ob Neuenburg E-Voting wie vorgesehen einführen wird, hängt aktuell noch von der definitiven Bewilligung des Bundes ab. Diese erwarte man Mitte September 2026, teilt der Kanton mit.

 

Lesen Sie auch: Auch im neuen E-Voting-Zeitalter geht's nicht ohne Pannen. So konnte Basel im März 2026 die elektronisch abgegebenen Stimmen nicht auszählen und legte danach weitere E-Voting-Versuche auf Eis.

Webcode
czQVRnqU