Neuenburg testet E-Voting auch im 2007

Uhr | Aktualisiert
Der Bundesrat hat zugestimmt, dass der Kanton Neuenburg bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2007 sein E-Voting-System erneut testen kann. Der Kanton Neuenburg setzt damit sein Vote électronique zum vierten Mal bei einer eidgenössischen Abstimmung ein. Der Bundesrat hat zudem die Erhöhung einer maximalen Teilnehmerschaft von 4'000 auf 6'000 Stimmberechtigte beschlossen. Es sind nur die Stimmberechtigten zugelassen, die im Kanton Neuenburg wohnen und im Guichet Unique, dem kantonalen E-Government-Portal, registriert sind.