Orange gewinnt Rechtsstreit mit dem Bundesrat

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Das Bundesgericht hat in Sachen Orange gegen Bundesrat dem Telco Recht gegeben. Das Bakom hatte 2004 die Gebühr für die GSM-Konzession von Orange von bislang 1,62 Millionen Franken auf 3,37 Millionen Franken erhöht und sich dabei auf eine neue Verordnungsbestimmung des Bundesrates gestützt. Dieser wollte mit einer "stärkeren Partizipation des Staates am wirtschaftlichen Erfolg der Mobilfunkkonzessionäre" teilnehmen, und begründet, die Konzessionsgebühren seien vom Marktwert abhängig.
Orange legte Berufung ein, die 2005 von der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt gut geheissen wurde. Aufgrund dieses Entscheides wandte sich das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit einer Beschwerde ans Bundesgericht. Diese ist nun abgewiesen worden.
Laut der zuständigen Richterin ist das Marktwert-Argument des Bundesrates im gegenwärtigen Fernmeldegesetz nicht verankert.