Pressetext.Austria auch in Deutschland verurteilt

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Eine Unterlassungserklärung vom Forschungsinstitut für Telekommunikation (FTK) gegen Pressetext.Austria vor dem Amtsgericht Hamburg war erfolgreich. Auch hier musste sich Pressetext.Austria, wie schon zuvor in einem anderen Gerichtsverfahren in Wien, den Vorwurf gefallen lassen Content-Diebstahl zu betreiben. Das FTK, welches das Electronic Commerce InfoNet (ECIN.de) betreibt, hat auf der Website von Pressetext.Austria etwa 80 aktuelle ECIN-Beiträge gefunden, die eins zu eins übernommen wurden. Daraufhin hat das FTK vor dem Amtsgericht in Hamburg mit Erfolg geklagt. In der Urteilsbegründung stellte dass Gericht deutlich fest, dass Onlinebeiträge, wie sie im Angebot von ECIN zur Verfügung gestellt werden, als regelmässige Sprachwerke im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr.1 UrhG zu verstehen sind und damit unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Damit stehe dem Urheber der Beiträge gemäss § 15 UrhG das ausschliessliche Recht der Verwertung zu.