Provider erwirken superprovisorische Verfügung gegen Switch
Der Streit zwischen Switch und einer Gruppe Schweizer Provider geht mit einer superprovisorischen Verfügung in die nächste Runde. Auf Antrag der Provider verfügte das Handelsgericht Zürich, dass Switch die Bevorzugung seiner Tochtergesellschaft Switchplus auf der eigenen Webseite einstellen muss.
Hintergrund ist der vor einigen Monaten erfolgte Einstieg Switchs in den Markt für Domain- und Hostingdienstleistungen via die neu gegründete Tochergesellschaft Switchplus. Begründet wurde dieser Schritt mit dem 2015 auslaufenden Konzessionsvertrag mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Die Gründung von Switchplus soll der Zukunftssicherung der Stiftung dienen. Da Switch aber als alleinige Registerbetreiberin für Domain-Namen in der Schweiz und Liechtenstein fungiert, verzerrt eine bevorzugte Darstellung von Switchplus auf der Homepage von Switch in den Augen der Provider den Wettbewerb. „Uns stört nicht der Eintritt eines neuen Mitbewerbers, uns stören die ungleichen Bedingungen am Markt“, so David Burkardt CEO vom Basler Provider Cyon und einer der Kläger.
In Folge hatte sich die Simsa angeboten, die streitenden Parteien an einem runden Tisch zusammen zu bringen. Gemäss Simsa-Geschäftsführer Felix Honegger verliefen diese Gespräche in guter Atmosphäre, konnten aber in dem zentralen Punkt zu keiner Einigung führen. Mitte letzter Woche folgte dann die definitive Absage von Switch, sich mit den Providern zu einigen, unmittelbar gefolgt vom Gerichtsgang der Provider. Das Handelsgericht Zürich befand dann, dass die Switch ihre Marktmacht als alleinige Registerbetreiberin für Domain-Namen in der Schweiz und in Liechtenstein (.ch und .li) zugunsten der Tochtergesellschaft Switchplus missbraucht hatte und ordnete entsprechende Korrekturen auf der Webseite an. Switch kam dieser Anordnung unterdessen nach.
Wie die Simsa in einer Pressemitteilung schreibt, geht es bei der Massnahme nicht um die Verhinderung von Switchplus, sondern einzig und alleine um das unterbinden des Missbrauchs der Monopolstellung von Switch. Weiter betonte Felix Honegger, dass er immer noch auf eine gütliche, aussergerichtliche Einigung hoffe. Gleichzeitig betonte er aber auch, dass die Provider nicht von ihrer zentralen Forderung abweichen werden und eine gleichberechtigte Darstellung ihrer Dienstleistung auf der Webseite von Switch fordern.
Zum Redaktionsschluss des Netztickers konnte bei Switch leider keine direkte Stellungnahme eingeholt werden, dennoch wandte sich Switch zwischenzeitlich mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit. Switch sieht in der superprovisorischen Verfügung einen Versuch, den Markteintritt von Switchplus zu verhindern und bezeichnet die etablierten Provider als nicht dialogbereit. Man habe den Providern verschiedene Lösungsansätze zur Problembehebung angeboten. Bedauerlicherweise seien diese darauf nicht eingegangen und hätten stattdessen den Rechtsweg eingeschlagen. Dennoch wolle Switch mit den diskussionsbereiten Providern in den nächsten Wochen nach befriedigenden Lösungen suchen.
Umfrage von Comparis
Drei Viertel der Schweizer Bevölkerung nutzen bereits KI-Chatbots
Uhr
Swico ICT-Index Q2
Schweizer ICT-Branche verliert an Schwung
Uhr
Legendärer Tech-Konzern
Apple wird 50 Jahre alt
Uhr
Bericht
GRITEC AG und Swisscom stärken gemeinsam die OT‑Cybersecurity im Industriesektor
Uhr
Webinar von Netzmedien und Arctic Wolf
Wie KMUs mit MDR ihre Cybersecurity stärken
Uhr
Rebranding
Uniqconsulting heisst neu Uniq
Uhr
Menschliches Versagen
Anthropic veröffentlicht versehentlich Quellcode seines KI-Entwicklertools
Uhr
Wegen politischer und strategischer Relevanz
Update: Bund definiert mobiles Sicherheitskommunikationssystem als Schlüsselprojekt
Uhr
Im Namen vom Fedpol
Phisher zielen mit Fake-Bussen auf Kreditkartendaten ab
Uhr
Ein kleiner Grössenvergleich
Manche Sterne sind absolut gigantisch
Uhr