Revision des StGB und Netzwerkkriminalität: simsa wehrt sich gegen Provider-Haftung

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In Ihrer Stellungnahme zur geplanten Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGb) zum Thema Netzwerkkriminalität verlangt die simsa die vollständige Streichung von Art. 27 III VE-StGB. Dieser sieht vor, dass Hosting Provider (zu denen auch Suchmaschinenbetreiber zählen), bei "sicherer Kenntnis" einer strafbaren Handlung die Nutzung der auf seiner Kommunikationsinfrastruktur gespeicherten Inhalte verhindert, soweit es ihm "technisch möglich und zumutbar" ist. Die Rechtsbegriffe der "sicheren Kenntnis" sowie der "technischen Möglichkeit" und der "Zumutbarkeit" seien vollständig unbestimmt und liessen den Hosting Provider in vielen Fällen ratlos, was er nun tatsächlich vorzukehren habe, um der Strafbarkeit zu entgehen, kritisiert die simsa. "Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf," so Rolf Auf der Maur, Rechtsanwalt und simsa-Vizepräsident, "delegiert der Staat einen Teil seiner Aufgaben im Bereich der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten an die Privatwirtschaft, indem für Hosting Provider und Suchmaschinenanbieter besondere Überwachungs- und Anzeigepflichten vorgeschrieben werden." Insbesondere sei auch problematisch, dass die mangelhafte Erfüllung dieser Sonderpflichten gar mit Strafsanktionen bedroht würden. Mehr zum Thema lesen Sie in der Netzwoche von morgen.