Schweizer ISPs klagen über Rechtsunsicherheit

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Ein im Auftrag des Schweizerischen Provider-Verbands Inside Telecom (VIT) durchgeführtes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet Service Providern (ISP) ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht: Bezüglich der heute geltenden Gesetze herrsche eine äusserst bedenkliche Unklarheit. Diese betreffen laut VIT einerseits die anwendbaren Strafnormen und andererseits die Voraussetzungen einer allfälligen Strafbarkeit von ISPs im konkreten Fall. Das Gutachten ist laut VIT als Antwort auf ein Positionspapier der Bundespolizei zu verstehen. Diese hatte in einem Positionspapier vom April 2000, gestützt auf ein verwaltungsinternes Gutachten des Bundesamtes für Justiz (BJ), Verhaltensgrundsätze für die ISPs formuliert. Das Zweitgutachten zeigt nun, dass im geltenden Strafrecht keine auch nur annähernd verlässliche Antwort zu finden ist, inwieweit ISPs, insbesondere Access Provider, im Zusammenhang mit illegalen Internetinhalten überhaupt strafrechtlich verantwortlich sind und wie sie sich zu verhalten haben, um eine mögliche Strafbarkeit zu vermeiden, schreibt der VIT in einer Pressemitteilung. Die im Positionspapier der Bundespolizei aufgeführten Verhaltensgrundsätze seien mit dem geltenden Strafrecht nicht vereinbar und würden keineswegs die von allen Kreisen geforderte Rechtssicherheit bringen.