SKS: Neues Datenschutzgesetz behindert E-Commerce

Uhr | Aktualisiert
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist über das neue Datenschutzgesetz enttäuscht. In der letzten Differenz ist der Ständerat dem Nationalrat gefolgt und hat die Informationspflicht über die automatische Bearbeitung von Kundendaten abgelehnt. Damit habe das Parlament der Vorlage die Zähne gezogen, so der SKS. Der Bundesrat hatte, gefolgt vom Ständerat, mit der Einführung der Informationspflicht erreichen wollen, dass Anbieter auf ihrer Website Konsumenten informieren müssen, wenn Daten für einen Entscheid automatisch ausgewertet werden, um etwa die Kreditwürdigkeit oder Zuverlässigkeit eines Konsumenten zu überprüfen. Laut SKS sammeln nämlich Händler immer öfter automatisch Personendaten, sei es beim Online-Shopping, in Internetauktionen oder mit Kundenkarten.
Gemäss SKS ist in der Schweiz aufgrund mangelnden Datenschutzes das Vertrauen der Konsumenten in die Sicherheit und die Wahrung der Privatsphäre nicht vorhanden. Es sei darum wenig erstaunlich, dass die Schweiz bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Wirtschaftsleben (zum Beispiel E-Commerce) hinterher hinke.
Die SKS appelliert an die Unternehmen, von sich aus Transparenz zu schaffen. Solche innovativen Unternehmen würden sich damit Marktvorteile erarbeiten können.