Update: Berner Gemeinden erhalten zentrale Datenschutzstelle
Der Grosse Rat in Bern hat das revidierte kantonale Datenschutzgesetz angenommen. Damit bekommt die Datenschutzaufsichtsstelle mehr Befugnisse und 341 Gemeinden werden künftig zentral beaufsichtigt. Vier Gemeinden behalten eine eigene Aufsichtsstelle.
Update vom 05.12.2025: Im Kanton Bern hat der Grosse Rat das revidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) nach einer zweiten Lesung verabschiedet. Die Ratsmitglieder waren sich am 03. Dezember mit 101 Ja-Stimmen gegen 28 Nein-Stimmen bei 13 Enthaltungen einig, wie die Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern mitteilt. Die Ratsmehrheit sei in allen Punkten den Anträgen von Regierungsrat und Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) gefolgt.
Zur zweiten Lesung seien erneut diverse Anträge eingegangen - Ueli Buri, Leiter der kantonalen Datenschutzaufsichtsstelle (DSA), schätzt dies als Zeichen einer Verunsicherung ein. Es gebe Befürchtungen, dass das neue KDSG eine Verschärfung der bisherigen Version des Gesetzes darstelle. "Das, was als Verschärfung wahrgenommen wird, ist keine Folge der Gesetzgebung, sondern der Digitalisierung", kommentiert Buri das revidierte KDSG. "In einer virtuellen Welt, die sich so rasant entwickelt, müssen Datenschutz und Informationssicherheit professionalisiert werden - und mit diesem Gesetz wurde das Fundament dafür gefestigt."
Mit der Revision erhält die DSA mehr Befugnisse. Die Grundausrichtung "lieber Prävention als Sanktion" gilt weiterhin. Künftig sollen sich aber, wie bereits in der ersten Lesung geplant, nur noch Gemeinden ohne eigene Datenschutzstellen an den Finanzierungskosten der Datenschutzbehörde beteiligen, wie etwa "Der Bund" berichtet. Somit zahlen 341 Gemeinden einen Pro-Kopf-Beitrag für eine gemeinsame und zentrale Aufsichtsstelle. Die vier Gemeinden Biel, Bern, Köniz und Thun behalten ihre etablierten eigenen Datenschutzstellen, wie auch dem revidierten KDSG zu entnehmen ist: "Ausgenommen sind die vier bevölkerungsstärksten Gemeinden (Biel/Bienne, Bern, Köniz und Thun)". Diese Ausnahme sei festgelegt worden, um zu verhindern, dass Gemeinden mit eigener Datenschutzstelle doppelt für Datenschutzaufsichtsbehörden hätten zahlen müssen, schreibt "Der Bund" dazu.
Update vom 13.06.2025:
Update: Berner Grosser Rat befürwortet Zentralisierung der Datenschutzbehörden
Der Kanton Bern revidiert sein Datenschutzgesetz. Damit möchte der Regierungsrat unter anderem die Datenschutzbehörden zentralisieren. Der Grosse Rat unterstützt das Anliegen und folgt damit seiner vorberatenden Kommission.
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat sich in erster Lesung mit dem neuen kantonalen Datenschutzgesetz befasst. Mit 141 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen stellte er sich hinter die Revision, wie "Swissinfo" berichtet. Damit gilt als beschlossen, dass die Aufsicht über den Datenschutz auf kantonaler Ebene zentralisiert wird. Eigene Datenschutzbehörden haben künftig nur noch die vier grössten Berner Gemeinden, Bern, Biel, Köniz und Thun.
Mit seiner Zustimmung folgte der Grosse Rat seiner vorberatenden Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen. Sie ging mit dem Regierungsrat einig, dass das Datenschutzgesetz dringend revidiert werden müsse. In einzelnen Punkten möchte die Kommission jedoch vom vorgeschlagenen Text abweichen. So beantragt sie, dass nicht die Geschäftsprüfungskommission, sondern die Justizkommission das Findungsgremium anführen soll, welches den künftigen Datenschutzbeauftragten wählt. Ausserdem möchte sie laut Bericht einen neuen Artikel zur Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung ins Gesetz aufnehmen.
Der Grosse Rat bespricht das Gesetz in zweiter Lesung voraussichtlich im Winter 2025.
Originalmeldung vom 18.11.2024:
Berner Regierungsrat überweist neues Datenschutzgesetz an Grossen Rat
Der Berner Regierungsrat überweist das totalrevidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) an den Grossen Rat. Das neue Gesetz soll die Rechtssicherheit und das Vertrauen in das staatliche Handeln stärken. In der Frühlingssession 2025 berät der Grosse Rat voraussichtlich das Datenschutzgesetz.
Zur Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz müssen Behörden Personendaten sachgerecht, sicher und transparent bearbeiten. Ausserdem müssen Bürgerinnen und Bürger über die Datenbearbeitung informiert werden und das Vorgehen gegen rechtswidrige Bearbeitung gewährleistet sein. Diese Voraussetzungen zieht der Regierungsrat bei der Revision des KDSG in Betracht. Behörden, die Personendaten beschaffen, erwartet neu eine Informationspflicht sowie eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen.
Eine weitere Massnahme des neuen Gesetzes wird eine zentralisierte Datenschutzaufsicht. Was bisher die Datenaufsichtsstellen der einzelnen Gemeinden übernommen haben, fällt künftig in den Aufgabenbereich der kantonalen Datenschutzbehörde. Auf Ebene des Kantons und der Gemeinden trägt die Behörde die Aufsicht über den Datenschutz und entlastet somit die heute dafür zuständigen Gemeinden. Ausgenommen davon sind Gemeinden mit mehr als 25'000 Einwohnenden.
Ein Diskussionsthema beim Datenschutz ist seit langem die Weitergabe von Daten ins Ausland. Eine Datenweitergabe in Länder ohne ausreichenden Datenschutz ist nämlich verfassungswidrig. Doch der Bundesratentscheid vom 14. August 2024 beteuert, dass ein sicherer Austausch von Personendaten zwischen der Schweiz und zertifizierten US-Unternehmen möglich ist. Somit steht der Nutzung von US-Cloud-Lösungen im Kanton Bern legal scheinbar nichts mehr im Weg.
Eine Durchsetzung des neuen KDSG stärke nicht nur das Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Daten, sondern ist laut Regierungspräsidentin Evi Allemann ein bedeutender Schritt für die Digitalisierung: "Das neue Datenschutzgesetz schafft Vertrauen und Rechtssicherheit. Es leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag an die digitale Transformation der Verwaltung."
Auch die Datenschutzbehörde des Kantons Freiburg beschäftigt der sichere Datenaustausch mit dem Ausland. Was der Kanton über das Datenschutzniveau der Vereinigten Staaten zu sagen hat, lesen Sie hier.
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