Softwarepirat in der Schweiz verurteilt

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Ein Raubkopierer, der vor allem mit illegl kopierter Software und Musiktiteln gehandelt hatte, ist in der Schweiz zu 49 Tagen Gefängnis auf Bewährung und einer Schadenersatzzahlung verurteilt worden. Für zwei Mittäter, deren Verfahren noch laufen, hat die Bezirksanwaltschaft Horgen sieben, respektive acht Monate Gefängnis auf Bewährung beantragt. Die drei Beklagten hatten zwischen März 1996 und Januar 2000 Softwarepakete, Computerspiele und Musik raubkopiert und rund 4000 CDs verkauft. Der Fall war von der Business Software Alliance (BSA) angezeigt worden und wurde auch von der Schweizer IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) und der Schweizer Verwertungsgesellschaft SUISA unterstützt. Der Fall wurde entdeckt, weil ein andere Produktpirat die Herkunft seiner Raubkopien genannt hatte.