Das BAFU hat 2010 bis 2011 383 Mobilfunkanlagen kontrolliert

Strahlengrenzwerte eingehalten

Uhr | Aktualisiert

Das BAFU stellt den Mobilfunkbetreibern insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Alle 383 Mobilfunkanlagen halten die massgebenden Grenzwerte für die Strahlung ein. Nur bei zwei Anlagen sind gewisse Mängel festgestellt worden.

Mitarbeiter von Orange, Sunrise und Swisscom sollen Kundendaten veräussert haben. (Quelle: Sxc.hu, Colin Brough)
Mitarbeiter von Orange, Sunrise und Swisscom sollen Kundendaten veräussert haben. (Quelle: Sxc.hu, Colin Brough)

Alle 383 Mobilfunkanlagen, die das BAFU zwischen 2010 und 2011 kontrolliert hat, haben gemäss BAFU die massgebenden Grenzwerte für die Strahlung eingehalten. Bei zwei Anlagen von Mobilfunkbetreibern seien "gewisse Mängel" festgestellt worden. Das BAFU hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen mittels Stichprobenkontrollen überprüft, ob die Mobilfunkbetreiber Orange, Sunrise, Swisscom und SBB ihre Sendeanlagen bewilligungskonform betreiben und ob sie das vom BAFU empfohlene Qualitätssicherungssystem (QS-System) in der Praxis konsequent anwenden.

Swisscom und SBB mit hundert Prozent

Die überprüften Anlagen seien in hohem Grad bewilligungskonform betrieben worden heisst es in einer Mitteilung, bei der Swisscom und den Schweizerischen Bundesbahnen sogar zu 100 Prozent. Bei drei Anlagen von Sunrise und elf von Orange seien mehrheitlich geringfügige Abweichungen von der Bewilligung festgestellt worden. Trotzdem sei der Anlagegrenzwert der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) bei allen überprüften Anlagen eingehalten worden.

Gutes Zeugnis für Mobilfunkbetreiber

Bei drei Anlagen von Orange wäre es gemäss BAFU möglich gewesen die Sendeleistung so weit zu erhöhen, dass die Anlagegrenzwerte überschritten worden wären, ohne dass das QS-System dies bemerkt hätte. Der Grund waren falsch hinterlegte Bewilligungsdokumente. Insgesamt stellt das BAFU den Mobilfunkbetreibern aufgrund dieser Überprüfung ein gutes Zeugnis aus. Die Verbesserungsvorschläge, die das BAFU den Mobilfunkbetreibern 2007 nach der ersten Kontrolle gemacht hatte, seien grösstenteils umgesetzt worden. Die jetzt noch festgestellten Abweichungen seien Ausnahmeerscheinungen.

Wie wurde kontrolliert?

Die Netzbetreiber mussten der Bewilligungsbehörde ein so genanntes Standortdatenblatt einreichen, in dem sie Angaben über den Betrieb der zu bewilligenden Sendeanlage machen. Zu deklarieren sind unter anderem die vorgesehenen Antennen, ihre Senderichtung und maximale Sendeleistung. Aus diesen Daten wird dann die Stärke der Mobilfunkstrahlung in der Umgebung der Anlage berechnet. Die Bewilligung werde nur erteilt, wenn aufgrund dieser Rechnung der Anlagegrenzwert eingehalten ist.

Einmal bewilligt, seien die Angaben im Standortdatenblatt verbindlich. Die Netzbetreiber hätten sich dazu verpflichtet, sowohl diese bewilligten Daten, als auch die realen Betriebsparameter in einem QS-System zu erfassen, aktuell zu halten und täglich zu vergleichen.

Tiefere Grenzwerte als in der EU

Die Mobilfunkbetreiber hatten laut BAFU vorgängig keine Kenntnis, welche Anlagen kontrolliert werden sollten. Überprüft wurde, ob die bewilligten Parameter korrekt im QS-System eingetragen seien und ob die Anlagen im Rahmen der Bewilligung betrieben werden. Bei unzulässigen Abweichungen müsse das QS-System automatisch einen Alarm auslösen. Auch diese Funktionalität sei getestet worden. Wenn eine Anlage bewilligungskonform betrieben wird, könne man davon ausgehen, dass der Anlagegrenzwert eingehalten wird.

Die Schweiz hat im Vergleich zu Europa eine strenge Strahlenverordnung. Wie Carsten Schlotter im März des vergangenen Jahres in einem Interview mit der Sonntagszeitung bemerkte, schreibe die Schweiz den Betreibern von Mobilfunkantennen zehnmal tiefere Grenzwerte vor, als die EU.