Swico klagt: Die Urheberrechtsgebühren auf Musikhandys beschäftigen nun das Bundesverwaltungsgericht
Der Wirtschaftsverband Swico reicht heute beim Berner Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den neuen „Gemeinsamen Tarif 4e“ ein. Damit geht Swico rechtlich gegen die am 18. März 2010 beschlossenen Urheberrechtsabgaben auf Musikhandys vor. Der "Gemeinsame Tarif 4e" sieht vor, Urheberrechtsabgaben auf Mobiltelefone mit MP3-Funktion zu verlangen. Nach Ansicht des Swico stellt dieser Musikhandytarif eine pauschale Geräteabgabe "nach dem Giesskannenprinzip" dar. Bisher stehe kein repräsentatives Datenmaterial für die Berechnung der Tarifhöhe und die Verteilung der Abgaben zur Verfügung, argumentiert der Wirtschaftsverband.
Matthias Kempf
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