Swisscom-Entscheide: Bundesrat agierte hektisch und widersprüchlich
Mit scharfen Worten kritisierte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) den Bundesrat in Sachen Swisscom. In einem gestern veröffentlichten Bericht von 46 Seiten untersuchte er das Vorgehen des Bundesrats bei seiner Entscheidfindung zur Zukunft von Swisscom und sein Verhalten gegenüber dem Unternehmen Swisscom. Die Entscheide vom letzten Herbst seien schlecht vorbereitet, unklar und nicht umsetzbar gewesen, so das Fazit. Die vielen Ungereimtheiten rund um die Swisscom-Entscheide liessen sich nicht auf ein Kommunikationsproblem reduzieren.
Der Bundesrat hatte im November überraschend entschieden, die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom zu verkaufen, untersagte dem Unternehmen die Beteiligung an ausländischen Telekommunikationsunternehmen und verlangte die Ausschüttung der freien Mittel an die Eigentümer.
Die GPK wirft dem Bundesrat hektisches Vorgehen vor, für das Verbot von Auslandengagements gebe es keine nachvollziehbaren Gründe. Der Entscheid musste später denn auch relativiert werden. Ebenso unklar und nicht umsetzbar sei die Anweisung gewesen, die freien Mittel an die Aktionäre auszuschütten und dabei ein Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital von 60 zu 40 anzustreben. Ein Blick in die Swisscom-Bilanz hätte genügt, um zu sehen, dass das Unternehmen bereits einen höheren Anteil von Fremdkapital ausweist. Auch diese Anweisung musste später korrigiert werden.
Wiederholt wird Justizminister Blocher kritisiert: Er habe den Bundesrat mit kurzfristig eingereichten Forderungen regelrecht überrumpelt. Von einer seriösen Vorbereitung auf die Entscheide könne keine Rede sein. Auch die Androhung einer Verantwortlichkeitsklage gegen GL und VR von Swisscom gehe auf den Justizminister zurück. Diese Drohgebärde beurteilt die GPK als sachlich kaum haltbar. Sie habe die Unternehmensleitung desavouiert.
Während die Tagespresse von NZZ ("chaotisch, unklar und widersprüchlich") bis Blick ("stümperhafter Bundesrat") der Argumentation der GPK folgt, zeigt sich der Bundesrat uneinsichtig: Es sei Sache des Bundesrates selbst zu entscheiden, wie er seine Geschäfte vorbereitet und behandelt. Er teile zahlreiche Kritikpunkte nicht. Er will sich nun bis zum Sommer Zeit lassen für eine detaillierte Stellungnahme.
Das GPK-Urteil wurde mit 18 zu 5 Stimmen verabschiedet. Bundesrat Blochers SVP hatte ihre Mitwirkung am Bericht verweigert.
Der Bundesrat hatte im November überraschend entschieden, die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom zu verkaufen, untersagte dem Unternehmen die Beteiligung an ausländischen Telekommunikationsunternehmen und verlangte die Ausschüttung der freien Mittel an die Eigentümer.
Die GPK wirft dem Bundesrat hektisches Vorgehen vor, für das Verbot von Auslandengagements gebe es keine nachvollziehbaren Gründe. Der Entscheid musste später denn auch relativiert werden. Ebenso unklar und nicht umsetzbar sei die Anweisung gewesen, die freien Mittel an die Aktionäre auszuschütten und dabei ein Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital von 60 zu 40 anzustreben. Ein Blick in die Swisscom-Bilanz hätte genügt, um zu sehen, dass das Unternehmen bereits einen höheren Anteil von Fremdkapital ausweist. Auch diese Anweisung musste später korrigiert werden.
Wiederholt wird Justizminister Blocher kritisiert: Er habe den Bundesrat mit kurzfristig eingereichten Forderungen regelrecht überrumpelt. Von einer seriösen Vorbereitung auf die Entscheide könne keine Rede sein. Auch die Androhung einer Verantwortlichkeitsklage gegen GL und VR von Swisscom gehe auf den Justizminister zurück. Diese Drohgebärde beurteilt die GPK als sachlich kaum haltbar. Sie habe die Unternehmensleitung desavouiert.
Während die Tagespresse von NZZ ("chaotisch, unklar und widersprüchlich") bis Blick ("stümperhafter Bundesrat") der Argumentation der GPK folgt, zeigt sich der Bundesrat uneinsichtig: Es sei Sache des Bundesrates selbst zu entscheiden, wie er seine Geschäfte vorbereitet und behandelt. Er teile zahlreiche Kritikpunkte nicht. Er will sich nun bis zum Sommer Zeit lassen für eine detaillierte Stellungnahme.
Das GPK-Urteil wurde mit 18 zu 5 Stimmen verabschiedet. Bundesrat Blochers SVP hatte ihre Mitwirkung am Bericht verweigert.
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