Swisscom-Werbebeilagen: Weko eröffnet Verfahren

Uhr | Aktualisiert
Die Wettbewerbskommission hat gestern Dienstag ein Sanktionsverfahren gegen die Swisscom eröffnet. Dieses soll klären, ob die Swisscom mit ihren Werbungen, die sie jeweils ihrer monatlichen Rechnung für die Anschlussgebühr von 25 Franken beilegt, gegen eine mit der Weko geschlossene Regelung verstösst. Im August 2001 hatte die Weko auf Grund einer Anzeige von Tele2 erstmals eine Vorabklärung gegen die Swisscom getroffen. Das Verfahren wurde dann im Dezember eröffnet und konnte im Mai dieses Jahres abgeschlossen werden, da sich die Swisscom dazu bereit erklärte, diese Praxis einzustellen – dennoch war der Juni-Rechnung wieder eine Werbebeilage beigefügt, mit einer Gratisnummer, die es Kunden der Konkurrenz ermöglichte, telefonisch zur Swisscom zurückzuwechseln. Eine Stellungnahme der Swisscom war nicht zu erhalten: „Wir beziehen in laufenden Verfahren keine Stellung“, erklärte Swisscom-Sprecher Christian Neuhaus gegenüber dem Netzticker. Die Swisscom wartet nun auf die nächsten Schritte der Weko, die abklären will, ob die Swisscom die einvernehmliche Regelung verletzt hat. Das könne drei bis neuen Monate dauern, sagte Weko-Sprecher Patrik Durcey gegenüber der NZZ. Auch eine mögliche Busse für die Swisscom muss erst noch festgelegt werden. Im Falle einer Höchststrafe könnte die Sanktion bis zu zehn Prozent des Inland-Umsatzes der Swisscom bedeuten. Nach Bekanntgabe der Weko sank die Swisscom-Aktie gestern um 1,9 Prozent auf 413.50 Franken.