Weko nimmt Google ins Visier
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat Ermittlungen gegen Google aufgenommen. In einer Vorabklärung untersucht es die Abschaffung der Funktion "Choice Screen" auf Android-Geräten. Diese gibt es in der Schweiz nicht mehr, im EWR ist sie jedoch weiterhin verfügbar.
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) ermittelt im Rahmen einer Vorabklärung gegen Google. Anlass dazu ist die Abschaffung des sogenannten "Choice Screens" auf Android-Geräten, über den User ihre Standard-Suchmaschine auswählen können, wie die Weko mitteilt. Für Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz legt Google nun automatisch Google Search als Standardsuchmaschine fest.
Solche Voreinstellungen führen laut Mitteilung zu Abschottungseffekten - sie schränken die Sichtbarkeit anderer Suchmaschinen deutlich ein. Somit erhöhe Google durch die Abschaffung des "Choice Screens" die Markteintrittsbarrieren für seine Konkurrenten.
Während die Funktion in der Schweiz nicht mehr verfügbar ist, bleibt sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehen. Schweizer User würden somit anders behandelt, obwohl im EWR vergleichbare Wettbewerbsbedingungen herrschten, schreibt die Weko.
Die Vorabklärung soll zeigen, ob die Abschaffung dieser Auswahlfunktion eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Die Ergebnisse des Verfahrens könnten sich auch auf die Beurteilung von ähnlichen Praktiken bei anderen Mobilgeräten auswirken.
Ebenfalls wegen vorinstallierter Suchmaschinen und Apps stand Google bereits vor dem Europäischen Gerichtshof und wurde Anfang Juli 2026 verurteilt, wie Sie hier lesen können.
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